
Die Entscheidung von Angela Merkel, ihre Facebook-Seite vom Netz zu nehmen, stößt auf Kritik aus Wissenschaftskreisen
Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Die Seite hätte zumindest sichtbar im Netz bleiben müssen, fordert der Bibliotheksjurist Eric Steinhauer. "Jedermann sollte noch auf das Konto zugreifen können." Zwar gebe es anders als für Druckerzeugnisse für soziale Medien keine umfassende und durchsetzbare Abgabepflicht bei Bibliotheken oder Archiven, sagt Steinhauer.
Deshalb drohten aber viele digitale Zeitzeugnisse für immer verloren zu gehen. "Was ist mit den Tweets von Politikern, mit Äußerungen auf Instagram?", fragt Steinhauer. "Ohne sie wird man künftig nicht wissen, was uns heute bewegt." Das Bundesarchivgesetz schreibt vor, dass nur Unterlagen "der öffentlichen Stellen des Bundes" verwahrt werden müssen, und auch nur dann, wenn sie bleibenden Wert haben ? nicht also das halb private Profil der Parteipolitikerin Angela Merkel.
Eva Schlotheuber, Vorsitzende des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands, hält diese Rechtslage nicht mehr für zeitgemäß: "Unser politisches Gedächtnis der Zeitgeschichte ist gerade durch die Umstellung auf digitale Kommunikation nur noch ein aktenbasiertes Gedächtnis." Nach "Spiegel"-Informationen hat Merkels Social-Media-Team Merkels Fanseite aber auch nicht komplett gelöscht.
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Berlin - Der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, unterstützt das Vorgehen des Bundeskartellamts gegen Facebook "Facebook erhebt zu viele Daten und verknüpft diese Daten dann auch noch miteinander", sagte Wambach dem Tagesspiegel (Freitagausgabe) "Es ist gut, dass das Kartellamt dem nachgegangen ist" Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Wirtschaftsredaktion,
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