Das Innenministerium des Bundes ist auf der aktiven Suche nach Möglichkeiten, um ausreisepflichtige syrische Staatsbürger in ihr Heimatland abzuschieben.

Dies hat das Ministerium, welches vom Politiker der CSU Horst Seehofer geführt wird, der Wochenzeitung „Die Zeit“ bestätigt.

Es hat geheißen, dass zurzeit, nach dem Auslaufen des Abschiebestopps durch die Konferenz der Innenminister geprüft werden würde, wie sich islamistische Gefährder mit einem syrischen Pass sowie Straftäter abschieben lassen. Die Beamten wollen auf diese Weise vom generellen Stopp der Abschiebung hin zu der Überprüfung von jedem Einzelfall bei Gefährdern und Straftätern. Die Überlegungen sind weiter gediehen, als bisher bekannt war, so die Recherchen der „Zeit“. Vorerst ausgeschlossen werden Abschiebungen für jene Teile von Syrien, in welchen das Regime des Machthabers Baschar al-Assad oder Terrorgruppen die Kontrolle ausüben. Gemäß Informationen der Wochenzeitung werden aber Abschiebungen in die vorwiegend von den Kurden dominierten Gebiete im Nordosten des Landes in Erwägung gezogen. Ebenfalls diskutiert wird die Anwendung von einer speziellen Regelung in Bezug auf die Strafprozessordnung, welche erlaubt, dass verurteilten Straftätern einen Teil der Haftstrafe erlassen wird, wenn diese im Gegenzug freiwillig ausreisen würden. Das Innenministerium des Bundes soll seine Überlegungen bereits im Juni 2021 bei der Konferenz der Innenminister präsentieren.
Deutschland wäre nach Dänemark das zweite Land in Europa, welches den bislang geltenden Konsens aufkündigt. Demzufolge werden Abschiebungen nach Syrien nicht vollzogen.

Die Konferenz der Innenminister hat im Dezember 2020 den Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Syrien auslaufen lassen. Seither sind Abschiebungen theoretisch möglich. Rückhalt aus der Politik gib es dafür bis jetzt kaum. Ein vertraulicher Bericht über Syrien aus dem November letzten Jahres des Auswärtigen Amts soll gemäß der „Zeit“ den deutschen Landesbehörden als Hilfe bei der Entscheidung in Abschiebefragen dienen. Das Außenministerium schreibt, dass demzufolge in sämtlichen Landesteilen von Syrien schwere Verletzungen bezüglich der Menschenrechte an der Tagesordnung seien.

Die Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in welchem der Person aufgrund von Geschlecht, Religion, politischer Orientierung oder Ethnie Gefahr droht. Nach Schätzungen halten sich mehrere Tausend „vollziehbar ausreisepflichtige“ Syrer in Deutschland auf. Die Pläne des Bundesinnenministeriums werden vom Mitglied des Bundestags von den Gründen sowie dem außenpolitischen Sprecher seiner Fraktion Omid Nouripour kritisiert. Baschar al-Assad und seine russischen Unterschützer würden seit drei Jahren damit werben, dass das Land, weil das Regime gewonnen habe, wieder sicher sei. Baschar al-Assad und seine Gräueltaten würden reingewaschen, falls die Innenministerien genauso argumentieren würden.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile