Verbraucherzentralen erwarten von der Bundesregierung eine baldige Festlegung in der Frage der Reiseoptionen im Sommer 2020.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist die gesetzliche Grundlage für Regressansprüche von Verbrauchern an die Reiseveranstalter. Der Zeitraum bis zum 15. Juni ist durch die Verlängerung der globalen Reisewarnung geregelt, betont Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in der „Rheinischen Post“. Wer bereits einen Urlaub in der Sommersaison gebucht hat, ist derzeit bei einer Stornierung auf das Gutwillen des Reiseveranstalters angewiesen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit aktuell groß, dass der Verbraucher den Reisepreis zurückerstattet bekommt, allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch. Wenn wir uns die internationale Lage in der Corona-Pandemie ansehen, wird es aller Wahrscheinlichkeit keine normale Reisesaison bis mindestens in den September hinein geben. Es liegt jetzt in der Verantwortung der Bundesregierung, den Bürgern in der Frage von Reisestornierungen aufgrund der Corona-Beschränkungen Sicherheit zu geben. Dazu benötigen wir eine klare Aussage, wie es im Anschluss an den 15. Juni weitergeht, fordern die Verbraucherverbände. Dies ist auch für die Reiseveranstalter und Reisebüros von Vorteil. Die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen soll über einen Reisesicherungsfonds erfolgen. Diese Lösung könnte aus Sicht der Reiseunternehmen Liquiditätsengpässe verhindern und so eine drohende Insolvenzwelle im Tourismusbereich abwenden. Die Marktentwicklung bei deutschen Reisezielen ist in der jetzigen Situation nicht vertretbar. Müller verweist auf die erheblichen Preiserhöhungen, die aktuell bei Angeboten an der deutschen Nord- und Ostsee zu beobachten sind.
Der Vertreter der deutschen Tourismusbranche, Norbert Kunz, pflichtet dem Verbraucherschützer bei, und fordert von der Bundesregierung und den Bundeländern eine klare Aussage über die Möglichkeiten eines Binnentourismus in diesem Sommer. Die Anbieter von Urlaubsangeboten benötigen baldmöglich einen Planungshorizont. Bei einer Beschränkung auf inländische Reiseziele im Jahr 2020 sieht der Deutsche Tourismusverband keine Engpässe. Dazu kommen noch die Angebote an Ferienwohnungen und -Häusern. Wenn es eine Sommersaison in den deutschen Urlaubszielen gibt, könnte dies die Rettung für viele Anbieter sein. Allerdings stellt sich die Frage der Zeit bis zur Sommersaison. Um eine Pleitewelle bis zum Sommer zu verhindern, bedarf es jetzt Hilfen der öffentlichen Hand, fordert der Tourismusverband in der „Rheinischen Post“.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix