Ein mutmaßlich bestechlicher Oberstaatsanwalt in Frankfurt steckt immer tiefer in einem Justizskandal, der größere Kreise nach sich zieht

Wie in Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) und dem Sender Norddeutscher Rundfink (NDR) bekannt wurde, sind die Ausmaße des Justizskandals größer als bisher bekannt. Der hochrangige Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt soll demnach mehr an Bestechungsgeldern kassiert haben, als bisher vermutet. Für die Erstellung von Gutachtenaufträgen an eine Firma, die sich auf digitale Beweissicherung in Strafverfahren spezialisiert hat, sind an den beschuldigten Oberstaatsanwalt Rückvergütungen in einem nicht erlaubten Rahmen geflossen.

Bei Vernehmungen der Gesellschafter der Firma für digitale Beweissicherung durch die Staatsanwaltschaft haben sich diese Sachverhalte ergeben, so die Recherchen von „Süddeutscher Zeitung und NDR. Für eine im Jahre 2014 vereinbarte intensive Zusammenarbeit zwischen dem mutmaßlich korrupten Oberstaatsanwalt und der Gesellschaft, hat dieser persönliche Zuwendungen verlangt. Zum damaligen Zeitpunkt stand die Gesellschaft für digitale Beweissicherung in wirtschaftlicher Hinsicht unter starkem Druck. In den bisherigen Ermittlungen bestand nur im Zusammenhang mit einem anderen Unternehmen ein Verdacht. Mittlerweile sitzen sowohl der Oberstaatsanwalt als auch ein weiterer Beschuldigter in Untersuchungshaft. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt lautet auf gewerbsmäßige Bestechlichkeit sowie Bestechung. Bereits im Jahre 2005 hat der Unternehmer nach den Erkenntnissen der ermittelnden Behörden, eine Firma gegründet, die sich mit der Vermittlung von freiberuflichen Sachverständigen für medizinstrafrechtliche Verfahren beschäftigt. Diese Unternehmensgründung erfolgte auf Initiative des beschuldigten Beamten. Hier wurden Gutachtenaufträge von der Staatsanwaltschaft an die Firma vergeben. Aus den Erlösen für die erstellten Gutachten floss anschließend ein Teil der Umsätze an den beschuldigten Oberstaatsanwalt. Insgesamt sollen Gelder in einer Größenordnung von 240.000 Euro in den vergangenen fünf Jahren auf diese Weise an den Beamten gezahlt worden sein. Die neuen Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass die genannte Summe noch höher ausgefallen sein könnte. Allerdings ist es möglich, dass die Zahlungen der zweiten Firma vom Umfang her geringer ausgefallen sind, als bei der bereits bekannten Unternehmung, so die Erkenntnisse aus den neuen Verdachtsmomenten. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Gesellschafter der zweiten Firma selbst belastet haben, ist die Zahl der Beschuldigten in dem gesamten Verfahren inzwischen auf mindestens vier Personen angestiegen. Eine Stellungnahme der Anwälte der Beschuldigten ist nicht zu erhalten. Weitere Auskünfte sind auch nicht seitens der ermittelnden Staatsanwaltschaft Frankfurt erhältlich. Der Justizausschuss des hessischen Landtages beschäftigt sich heute mit diesem Fall.

Redaktion poppress.de, Adlerflug