Laut einem Gesetzentwurf bleiben die Stasi-Unterlagen für die Bürger auch nach der Eingliederung ins Bundesarchiv unbeschränkt zugänglich.

Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, sieht dies ein Gesetzentwurf vor, der auf breite Zustimmung im Bundestag stoßen soll. Mit dem Gesetz werden das Bundesarchivgesetz, das Stasi-Unterlagen-Gesetz und die Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten geändert. Neben CDU/CSU und SPD wollen dem Gesetzentwurf auch FDP und Grüne zustimmen. Im Entwurf ist von nachhaltigen Strukturen zur Archivierung der Stasi-Unterlagen die Rede. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen laufen bald aus, was eine Neuregelung nötig machte.

Mit dem neuen Gesetz werden die Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv eingegliedert. Damit werden die über Jahre hinweg erlangte Erfahrung und Kompetenz beider Archive zusammengeführt. Die bisherigen Regelungen für den Zugang zu den Unterlagen der Stasi sollen beibehalten bleiben. Damit wolle das Gesetz der Sensibilität Rechnung tragen, die Akten eines Geheimdienstes einer Diktatur erfordern. Weiterhin sei es wichtig, die Interessen der Opfer des Unrechts in der DDR zu wahren. Dieses Verlangen sei auch in jüngster Vergangenheit zutage getreten. Dies zeigten zuletzt Diskussionen zum 30, Jahrestag der friedlichen Revolution in der DDR. Der Gesetzentwurf soll die Belange der Opfer der SED-Diktatur weiter stärken. Zu diesem Zweck wird eine besondere Ombudsperson berufen. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen wird weiterentwickelt und im Deutschen Bundestag verankert. Die Opfer des SED-Unrechts sollen zukünftig weiterhin von einem Bundesbeauftragten vertreten werden. Er soll ein parlamentarisches Hilfsorgan sein und seinen Sitz direkt im Bundestag haben. Neben den Interessen der Opfer des SED-Unrechts soll er auch für das Aufarbeiten des Unrechts in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR zuständig sein. Der Beauftrage soll im Interesse der Opfer in Öffentlichkeit und Politik agieren. Dabei geht es laut Entwurf um die Würdigung der Geschädigten, die der Kommunismus im Osten Deutschlands hervorrief. Der Bundesbeauftragte soll mit Opferverbänden kooperieren und jährlich einen Gesamtbericht über seine Arbeit geben. Erfreut zeigte sich gegenüber den „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, Katrin Budde (SPD). Die Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag würdigte, dass nach langen und intensiven Debatten ein Gesetzentwurf vorliegt. Nach vielen Gesprächen mit Opfern, den Stasi-Beauftragten der Länder und vielen weiteren Vertretern aus der Gesellschaft, zeige der Prozess die Einigkeit der Beteiligten. Der Entwurf komme aus dem Zentrum des Parlaments. Das neue Gesetz garantiert, dass die Unterlagen der Stasi weiterhin regional in den Bundesländern zugänglich bleiben. Dabei wurde auf eine große Unabhängigkeit geachtet, welche der Opferbeauftragte des Parlaments garantieren soll. Die neue gesetzliche Regelung wurde notwendig, weil der Bundestag bereits in einem früheren Beschluss die Auflösung der Stasiunterlagenbehörde beschlossen hatte. Sie beendet ihre Arbeit im Frühjahr 2021. Mit dem jetzigen Gesetz werden die Details geklärt und der Umgang mit den Unterlagen in der Zukunft geregelt.

Redaktion poppress.de, berufstouri