Richterbund begrüßt die Verschärfung der Gesetzgebung gegen Hass und Rechtsextremismus im Netz.

Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Gesetz gegen Hass und Hetze in Onlineforen und auf Webseiten. Die Berücksichtigung dieser neuen Qualität von gesellschaftlicher Gewalt ist überfällig und notwendig, urteilt Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Gesetzgeber muss gegen die Hasskriminalität vor allem in rechtsextremen und antisemitischen Kreisen vorgehen, die das gesamte gesellschaftliche Klima vergiften. Der Faktor Antisemitismus spielt in dieser Szene eine herausragende Rolle und deshalb ist die ausdrückliche Benennung als strafverschärfender Tatbestand sinnvoll.
Die Bundesregierung greift damit eine bestehende Praxis deutscher Gerichte auf, die bereits aktuell bei Delikten in diesem Bereich eine antisemitische Motivation stark als strafverschärfend bewerten. Im Bereich der Anklage gilt eine allgemein unter den Staatsanwälten akzeptierte Strategie, wonach Verfahren nicht gegen Auflagen einzustellen sind, wenn eine antisemitische Motivation vorliegt, betont der Richtervertreter. Wir müssen leider eine starke Zunahme von Delikten mit antisemitischem Hintergrund feststellen. Im Jahr 2019 stieg die Anzahl der Verfahren um 13 Prozent. Der Geschäftsführer des Richterbunds verweist auf den Jahresbericht zu politisch motivierten Straftaten, den das Bundesinnenministerium am heutigen Mittwoch vorlegen wird. Das Bundeskriminalamt (BKA) listet darin insgesamt 2000 Straftaten mit antisemitischer Motivation auf. Es handelt sich hierbei um Übergriffe gegen jüdische Einrichtungen und gegen Personen. Wir können dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen und die neuen Kommunikationswege vernachlässigen. Das Gesetz gegen Hasskriminalität kommt zur richtigen Zeit, befindet Rebehn im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix