Grüne sprechen sich für eine gesetzliche Regelung der Anwendung der Corona-App aus.

Die von der Bundesregierung geplante Corona-App sorgt weiter für kontroverse gesellschaftliche Debatten um ihre Anwendung und ihren Einsatzbereich. Die Grünen fordern eine detaillierte juristische Definition. Der Einsatz der App zur Nachverfolgung von Infektionsketten und Selbstkontrolle muss exakt geregelt werden, verlangt Konstantin Notz von der grünen Bundestagsfraktion im „Spiegel“. Der Gesetzgeber muss den Datenschutz gewährleisten und einen Missbrauch ausschließen und er muss einen eindeutigen Zeitraum definieren. Nur auf diese Weise können wir eine freiwillige Nutzung der App bei einer ausreichenden Zahl von Bürgern erreichen. Wir müssen um das Vertrauen der Menschen werben und ihre Bedenken ernst nehmen. Die Ablehnung einer derartigen gesetzlichen Bestimmung der App durch die Bundesregierung, nennt Notz nicht akzeptabel. Die Weigerung der Koalition spielt nur den Gegnern der App in die Hände und gefährdet ihre Wirksamkeit. Nur ein klares Bekenntnis zum Persönlichkeits- und Datenschutz kann jetzt noch das Misstrauen vieler beruhigen. Unterstützung erhält die grüne Bundestagsfraktion und ihr Antrag zur gesetzlichen Regelung der App auch von der Digitalexpertin der Linken, Anke Domscheid-Berg. Die App ist ein derartig gewichtiger Eingriff in die Rechte des Einzelnen, der nicht ohne die Diskussion und die Zustimmung des Parlaments erfolgen darf. Domscheid-Berg mahnt im „Spiegel“ einen umfassenden Schutz vor dem Missbrauch der gewonnenen Daten an. Jede Verletzung des Datenschutzes durch staatliche Institutionen oder Dritte muss ausgeschlossen werden. Die Linke stellt sich ebenfalls hinter die Forderung der Grünen nach einer klaren zeitlichen Begrenzung des Projekts. Die Digitalexpertin verweist auf die Handhabung einer entsprechenden Corona-App in der Schweiz und in Australien. In der Schweiz ist die Verabschiedung eines Gesetzes zur Anwendung der App Voraussetzung ihrer Einführung und in Australien existiert ein Begleitgesetz bereits. Amnesty International hat sich in Einklang mit vielen Netzexperten für ein paralleles Vorgehen in der Bundesrepublik ausgesprochen.
Aus dem Bereich der Justiz gibt es erste Initiativen zur Gestaltung eines Corona-App-Gesetzes. So hat Malte Engeler, Verwaltungsrichter in Schleswig-Holstein, gemeinsam mit Richterkollegen einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Der Verwaltungsrichter betont die Notwendigkeit einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Thema. Derzeit ist die Diskussion um die App sehr konfus und es bleibt eine erhebliche Grauzone, warnt der Jurist. Die App ist zu wichtig, um ihren Einsatz dem guten Willen der Verantwortliche zu überlassen. Derzeitige Gedankenspiel in der Regierungskoalition zu möglichen Privilegien bei Zustimmung zur App-Nutzung, nannte Engeler befremdlich. Weder dürfe es steuerliche Vorteile bei Nutzung oder eine Diskriminierung bei Nicht-Nutzung geben, stellt der Jurist im „Spiegel“ fest.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix