Vor den meisten Gerichten hat der Lockdown zu Beginn des Monats November 2020 zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie Bestand.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für die Ausgabe am Mittwoch, 18. November 2020, mitgeteilt, dass bis Montag bei den Verwaltungsgerichten gegen die am 2. November 2020 in Kraft getretenen Zwangsmaßnahmen gesamthaft 600 Eilanträge eingegangen sind.

Die Gerichte haben in ungefähr neun von zehn Eilverfahren die Einschränkungen bestätigt, weil der Schutz der Gesundheit von der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz gegenüber den Einschränkungen für die Betroffenen höher gewichtet worden ist, erklärte der DRB-Bundesgeschäftsführer gegenüber der NOZ.
Die Erfolgsquote von Eilverfahren liegen im bundesweiten Durchschnitt bei rund zehn Prozent. Bei einzelnen Gerichten könne diese deutlich tiefer oder höher ausfallen.

Gemäß dem DRB haben zwischenzeitlich 15 Obergerichte und 51 Verwaltungsgerichte in Deutschland seit Beginn von Covid-19 im Frühjahr 2020 mit Stichtag 1. März 2020 über 6.000 Anträge und Klagen auf einen einstweiligen Rechtsschutz gegen die verschiedenen Covid-19-Schutzmaßnahmen erreicht. Entschieden haben die Gerichte über Besuchsverbote in Kliniken und Heimen, die Maskenpflicht, Ausgangs- und Reisebeschränkungen, Beherbergungs-, Bewirtungs- und Auftrittsverbote sowie Schulschließungen und Versammlungsverbote.

Zahlreiche Unternehmer würden sich aktuell von den Verschärfungen im November 2020 besonders betroffenen Branchen Sport, Kultur und Gastronomie, Sport und Kultur mit Eilanträgen an die Justiz wenden, führte Sven Rebehn weiter aus.
Seit Anfang März 2020 liegt mit über 1.200 Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bundesweit an der Spitze, mit 950 Fällen gefolgt von Bayern und mit über 750 Verfahren seit März 2020 Niedersachsen. Seit Beginn von Covid-19 kommen die Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein auf rund 300 neue Eingänge.
Der Bundesgeschäftsführer der DRB sagte, auch wenn die Richter durch die Streitfälle aufgrund von Covid-19 stark ausgelastet sind, sei die Zahl der Verfahren für die Verwaltungsgerichte insgesamt noch bewältigbar.
Die Maßnahmen des Staates bezüglich dem Infektionsschutz sind durch die Justiz in einigen tausend Verfahren inzwischen kontrolliert und wo notwendig korrigiert worden.
Sven Rebehn sagte der NOZ, dass sich die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte dabei als wirksames Korrektiv zu weitgehenden Beschränkungen in Bezug auf die Freiheit in der Covid-19-Krise erwiesen hätten.

Die Möglichkeit, Eingriffe in das Grundrecht durch unabhängige Richter zeitnahe überprüfen zu lassen, würde maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Beschränkungen durch Covid-19 beitragen. Viel würde dafürsprechen, dass die rechtlichen Streitfragen, bedingt durch die erneuten Beschränkungen, für viele Bereiche im gesellschaftlichen Leben auch in den kommenden Wochen die Justiz stark beschäftigen werden, so Sven Rebehn.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile