Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale des Bundesverbands, fordert Entschädigungen für Verbraucher, sollte ihnen in Zukunft wegen der fehlenden Covid-19-Impfung der Zugang zu Kulturveranstaltungen verweigert werden.

Klaus Müller sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, wenn den Verbrauchern finanzielle Nachteile aufgrund einer ungleichen Behandlung entstehen, müsse über einen finanziellen Ausgleich, analog der Covid-19-Hilfen für Anbieter, gesprochen werden. Dass Verbraucher für eine Leistung, welche sie nicht annehmen dürften, bezahlen müssten, dürfe nicht passieren, führte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbands weiter aus.

Dass Unternehmen die Betriebe wieder hochfahren wollen, sei nachvollziehbar, Schnellschüsse jedoch gerade nicht angebracht. Wie sich die Situation durch die Mutationen von Covid-19 entwickeln werde und ob andere Personen auch durch Geimpfte angesteckt werden können, sei derzeit noch unklar. Deshalb dürfe es bis dahin keinen Unterschied bei der Behandlung von nicht-geimpften und geimpften Personen geben, so Klaus Müller.

Zuvor sagte Klaus-Peter Schulenberg, Chef der Eventim, der „Wirtschaftswoche“, privatwirtschaftliche Veranstalter sollten, wenn sich jeder impfen lassen könne und es genügend Impfstoff gebe, die Möglichkeit haben, die Impfung als Voraussetzung für den Zugang zu Veranstaltungen zu machen. Die Systeme des Unternehmens seien bereits so eingerichtet, dass die Impfausweise gelesen werden können. Jedoch teilte das Unternehmen später mit, dass entsprechende Interpretationen des gesagten falsch seien und es die Teilnahme an Veranstaltungen nicht an eine Covid-19-Impfung binden wolle.

Gegenüber dem RND sagte Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen in der Fraktion des Bundestags, momentan könne man die Einschränkungen noch rechtfertigen. Jedoch werde man schwerlich Einschränkungen für Menschen, von welchen keine Gefahr mehr ausgehen würde, aufrechterhalten und geimpfte sowie nicht-geimpfte Personen gleichermaßen unter die Beschränkungen stellen können. Entscheidend sei das Vorliegen von einer Gefährdung.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile