Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin, zieht in Erwägung, mittels einem Gesetz den Vorständen von börsenorientierten Unternehmungen die Familienauszeit zu ermöglichen.

Dahinter steht eine entsprechende Forderung von der Initiative Stayonboard. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte gegenüber dem „Handelsblatt“ für die Ausgabe am Dienstag, zurzeit werde im Justizministerium des Bundes geprüft, inwieweit im Hinblick auf die von der Initiative kritisierten Punkte Handlungsbedarf im Bereich der Gesetzgebung bestehen würde.
Es würde sich bei den Vorschlägen von Stayonboard um einen aus gesellschaftspolitischer Sicht interessanten Denkanstoß handeln. Besonders in die Überlegungen mit einbezogen soll ein Regelungsvorschlag werden, welcher von der Initiative angekündigt wurde. Gemäß der Sprecherin des Ministeriums soll hierbei geprüft werden, ob bereits zum heutigen Zeitpunkt ein Haftungsrisiko, zum Beispiel für Frauen, welche während der Tätigkeit im Vorstand eine Pause nach der Geburt einlegen wollen oder im Krankheitsfall von Vorstandsmitgliedern, vermieden werden könnte.

Unterstützt wird die Initiative auch von Christian Miele, Präsident des Verbandes Start-up und Dieter Zetsche, ehemaligen Daimler-Vorstandschef. Von der Initiative wird bemängelt, dass aktuell länger andauernde Krankheiten, Pflege von Angehörigen, Elternzeit und Mutterschutz die Vorstände zwingen würden, das Mandat aufzugeben. Damit sind nicht nur Frauen vom Problem betroffen. Der Grund dafür sind die Vorschriften des Aktienrechts. Diese sehen kein vorübergehendes Aussetzen einer Tätigkeit im Vorstand während einer Amtszeit vor. Vorstände von Aktiengesellschaften gelten aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht als Arbeitnehmer. Da diese nicht weisungsgebunden sind, haben sie auch kein Anrecht auf Elternzeit oder Mutterschutz. Jan-Marco Luczak, CDU-Rechtspolitiker, sagte gegenüber dem „Handelsblatt“, die CDU würde auf eine schnelle Änderung in Bezug auf das Aktienrecht drängen. Es sei ein „Anachronismus“, dass es Vorständen in Aktiengesellschaften gesetzlich verwehrt sei, in Mutterschutz oder Elternzeit zu gehen. Für weibliche Vorstände seien die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen familienfeindlich sowie antiquiert und würden verhindern, dass es bei Unternehmungen mehr Frauen in den Führungsetagen geben würde. Bezüglich der Babypause müssten die rechtlichen Missstände für Vorstände beseitigt werden, was immer noch besser als das Führen von „abstrakten Diskussionen über umstrittene Quoten“ sei.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile