DGB sieht eine steuerliche Benachteiligung für Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit infolge der Corona-Pandemie betroffen sind.

Das Problem bei der derzeitigen Steuerberechnung ist die Anrechnung von Lohnersatzleistungen für die Festlegung des Steuersatzes, betont Stefan Körzell vom DGB in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bei der aktuellen Regelung bedeutet dies für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit, dass sie mit einem höheren Steuersatz rechnen müssen. Die Steuerfreiheit für das Kurzarbeitergeld wird dadurch indirekt abgeschafft.
Anlass der Kritik der Gewerkschaften sind die Beratungen zum Jahressteuergesetz, die sich in der Endphase befinden. Letzte Änderungen werden in einer Sitzung des Finanzausschusses am 9. Dezember diskutiert. Das Jahressteuergesetz soll dann in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Die Erhöhung des Steuersatzes wird bei vielen Arbeitnehmern dazu führen, dass sie nach der Steuererklärung mit Steuernachforderungen konfrontiert werden, warnt der DGB-Vorstand. Die Belastung trifft Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen in besonderem Maß. Im Mittelpunkt stehen dabei Arbeitsverhältnisse gerade in den Branchen, die vom zweiten Lock-Down extrem beeinträchtigt werden. Der DGB hat dabei Betriebe in der Gastronomie und im Einzelhandel im Blick, in denen viele Minijobber oder Teilzeitbeschäftigte tätig sind. Die negativen Auswirkungen, werden aber auch Beschäftigte in mittelständischen Handwerksbetrieben zu spüren bekommen, beklagt Körzell. Die Politik ist in der Pflicht, die Krisenfolgen für Arbeitnehmer möglichst zu minimieren. Nicht nur die Unternehmen benötigen Soforthilfen, sondern auch die in den Betrieben arbeitenden Menschen müssen unterstützt werden. Die Situation erfordert pragmatische Lösungen, die auf die derzeitige Problemlage zugeschnitten sind. Der DGB schlägt deshalb nicht die grundsätzliche Änderung der Steuergesetzgebung vor, sondern Ausnahmeregelungen, die für die Dauer der Einschränkungen gelten sollen. Zumindest für die Jahre 2020 und 2021 müssen Geringverdiener mit Einkommenseinbußen aufgrund der Lock-Downs steuerlich entlastet werden. Der Progressionsvorbehalt muss für dieses Lohnsegment ausgesetzt werden, fordert der DGB-Vertreter in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix