105-jähriger Ex-Wachmann in Dortmund unter Verdacht: Ermittlungen zu NS-Verbrechen

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft untersucht derzeit die Rolle eines 105 Jahre alten früheren Wachmanns aus dem NS-Kriegsgefangenenlager Stalag 326. Er soll Beihilfe zu Mord an zahlreichen Gefangenen geleistet haben. Einer der ursprünglich Verdächtigen ist inzwischen verstorben.

heute 06:48 Uhr | 2 mal gelesen

Gegen einen 105-jährigen Mann, der während des Zweiten Weltkriegs als Wachmann im Kriegsgefangenenlager Stalag 326 VI K Senne in Nordrhein-Westfalen tätig war, laufen gegenwärtig Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund. Der Beschuldigte sieht sich einem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt: mutmaßliche Beihilfe zu vielfachem Mord.

Ermittlungsstart und Hintergrund

Interessant – oder eher erschütternd: Die Spur dieser Ermittlungen wurde, so berichtet die „Bild“, von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg aufgenommen. Erst Anfang des Jahres landete der Fall auf dem Tisch der Dortmunder Ermittler.

Ein zweiter Verdächtiger: Bereits verstorben

Eigentlich sollte sich die Strafverfolgung an gleich zwei ehemaligen Wachmännern richten. Einer von ihnen ist allerdings mittlerweile verstorben, ohne dass es zu einer vollständigen Aufarbeitung aus rechtsstaatlicher Sicht gekommen wäre. Das ist bitter – und lässt ahnen, wie knapp die Zeit geworden ist für diese Art der historischen Aufarbeitung.

Das Lager und seine Opfer

Stalag 326 bestand von 1941 bis 1945 und war eines der größten Lager für Kriegsgefangene in Deutschland. Über 300.000 Männer – hauptsächlich sowjetische Soldaten – wurden dort festgehalten. Die Bedingungen waren katastrophal: Hunger, Krankheiten, völlige Überfüllung. Laut diversen Schätzungen bewegten sich die Opferzahlen zwischen 15.000 und 70.000. So große Unsicherheiten in Zahlen machen nachdenklich – Dokumente fehlen oft, vieles bleibt im Dunkeln.

Späte Gerechtigkeit?

Eigentlich unfassbar: Jahrzehnte nach Kriegsende rollen deutsche Behörden NS-Verbrechen erneut auf. Klar ist: Für Mord und Beihilfe dazu gibt es in Deutschland keine Verjährung. Ob allerdings ein so alter Mann jemals vor Gericht stehen wird? Daran darf gezweifelt werden, auch aus gesundheitlichen Gründen.

Schwierige Aufarbeitung und Bedeutung für die Nachwelt

Die Ankläger prüfen heute weniger, ob Täter eigenhändig mordeten, sondern ob Tätigkeit und Mitwirken im Lagersystem zur Ermöglichung vielfacher Morde beitrugen. Das ist eine juristische Gratwanderung, aber auch ein Signal an Überlebende und Hinterbliebene: Das Leid wird gesehen, das Unrecht benannt. Trotzdem – mit den Jahren wachsen die Lücken, Zeugen sterben, Erinnerungen verschwimmen. Die Ermittler stehen unter Druck, dem historischen Ausmaß zumindest ein Minimum an rechtlicher Wiedergutmachung entgegenzusetzen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund richten sich aktuell gegen einen 105 Jahre alten Ex-Wachmann des ehemaligen NS-Lagers Stalag 326. Die Vorwürfe lauten auf Beihilfe zum Mord. Die strafrechtliche Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen bleibt in Deutschland auch nach fast 80 Jahren ein Thema, da Mord und Beihilfe nie verjähren; allerdings erschweren das hohe Alter der Beschuldigten und oftmals mangelhafte Dokumentation die Arbeit.

Weitere aktuelle Hintergrundinformationen

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung gab es deutschlandweit in den letzten Jahren immer wieder ähnliche Fälle, bei denen hochbetagte ehemalige Lager-Wachleute und NS-Täter angeklagt oder zumindest untersucht wurden. Besonders nach dem Urteil gegen Oskar Gröning (dem „Buchhalter von Auschwitz“) 2015 erhöhten die Strafverfolgungsbehörden erneut die Anstrengungen, NS-Gehilfen juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Trotz des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen sehen Justiz und Gesellschaft darin ein Zeichen der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern und ihren Familien, auch wenn die Chancen auf tatsächliche Verfahren oft gering bleiben.

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