Juristischer Klartext: Di Fabio rügt Berliner Pläne
Wer in juristischen Fragen gern Schwarz-Weiß malt, dürfte sich im Strohm von Udo Di Fabios Argumentation wie zu Hause fühlen. Seiner Ansicht nach steht es außer Frage: Das von Teilen der Berliner Politik gewünschte Landeswahlrecht für Ausländer reibt sich mit klaren Grenzen des Grundgesetzes – vor allem abseits von kommunalen Wahlen. Interessant ist der Unterschied: Auf kommunaler Ebene sieht Di Fabio Spielraum – auf Landesebene aber eine deutliche verfassungsrechtliche Schranke.
Passpflicht statt Passivität
Zur Wahlurne schreiten dürfe laut Di Fabio nur, wem ein deutscher Pass ausgehändigt wurde. Gerade Wahlen auf Landesebene seien, so seine Formel, eine Angelegenheit „des deutschen Volkes“, nicht beliebig erweiterbar.
Pläne mit Sprengkraft: Sondierungspapier macht Druck
Schaut man ins Sondierungspapier, steht dort schwarz auf weiß: Wer fünf Jahre ordentlich in Berlin lebt, der soll künftig nicht bloß wählen, sondern sogar gewählt werden dürfen – egal, woher er oder sie stammt. Das ist neu und weitreichender als so mancher Vorgängerversuch, weil erstmalig der Landesbereich vollumfänglich einbezogen wird.
Kommune und Land: Wo verlaufen die Linien?
Damit zerfasert der Entwurf die bisherige Grenze zwischen Kommunal- und Landeswahlen. Di Fabio bleibt dabei: Was für Städte und Gemeinden vielleicht noch durchgeht, ist für die politische Ebene der Länder eine andere Hausnummer. Wahlen zu Landtagen sind und bleiben – so seine Überzeugung – exklusive Angelegenheit jener mit deutschem Ausweis.
Eine Debatte, die schnell emotional wird, denn sie berührt die Frage, wem Teilhabe am politischen Leben zusteht – und wer vielleicht außen vor bleiben muss. Das Grundgesetz sieht für Bundes- und Landtage das Wahlrecht strikt als Bürgerrecht. Für kommunale Abstimmungen hingegen dürfen nach EU-Recht immerhin schon andere EU-Bürger mitentscheiden, sofern sie vor Ort wohnen.
Verfassung auf dem Prüfstand
Brisant: Der Vorschlag würde nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht – also auch Kandidaturen von Ausländern – ermöglichen. Das geht für Di Fabio eindeutig zu weit. Rechtlich wäre wohl eine Grundgesetzänderung nötig, um diesen Weg zu ebnen. Die Frage bleibt: Will (und kann) man diesen Konsens aufknacken?
Hauptstadt mit Streitpotenzial – und Unsicherheiten
Besonders in Berlin könnte dieser Dissens für politische Turbulenzen sorgen. Während die eine Seite auf Offenheit setzt, beharrt die andere (unter Berufung auf Grundgesetz und Tradition) auf Begrenzung. Für Betroffene ist das mehr als eine juristische Fußnote: Die künftigen Möglichkeiten zur politischen Beteiligung hängen entscheidend an dieser Abgrenzung. Auf kommunaler Ebene könnte es Lösungen geben, auf Landesebene steht das Projekt mindestens auf wackeligem Grund, wenn nicht im Abseits.
Worum geht es?
SPD, Grüne und Linke in Berlin wollen auch Nicht-Deutschen nach fünf Jahren Aufenthalt das Wahlrecht für Landeswahlen einräumen – ein Vorschlag mit Sprengkraft. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio erklärte, das Grundgesetz führe beim Landeswahlrecht eine klare Grenze: Nur deutsche Staatsbürger dürften dort abstimmen oder kandidieren.
Kurz vor Konflikt – und ein Blick ins Grundgesetz
Das geforderte Gesetz zielt auf Teilhabe, kollidiert aber mit verfassungsrechtlichen Schranken. Di Fabio zufolge wäre für eine solche Neuregelung eine Grundgesetzänderung nötig; für Kommunalwahlen bestehe, nach EU-Recht, bereits mehr Spielraum für Bewohner mit anderem Pass, jedenfalls sofern sie aus der EU kommen. Die aktuelle Auseinandersetzung markiert einen grundlegenden Streit: Wer darf über das politische Schicksal eines Bundeslandes mitentscheiden?
Aktuelle Entwicklungen aus der Presse
Spannend ist, dass laut Recherchen der taz ein großer Teil migrantischer Communities die Debatte genau beobachtet und zwischen Hoffnung und Skepsis schwankt — es geht eben nicht nur um Paragrafen, sondern auch ums Gefühl von Zugehörigkeit und Ausschluss. Zwischen Rechtsprechung und gesellschaftlichen Wünschen entsteht eine Atmosphäre die, je nach Standpunkt, Hoffnung oder Frust auslösen kann.
Ländervergleiche zeigen, dass in anderen europäischen Staaten zum Teil großzügigere Regelungen existieren – gleichzeitig sind die politischen und juristischen Kulturen eben unterschiedlich. In Berlin stehen jetzt rechtspolitische Grundsatzfragen auf der Agenda, deren Ausgang auch andernorts als Präzedenzfall dienen könnte.