Gerrit Huy, Bundestagsabgeordnete der AfD, hat eine Schlappe vor dem Berliner Landgericht hinnehmen müssen: Ihre Klage gegen den Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) wurde am Freitag abgewiesen. Damit bleibt der Entschluss des DPG-Vorstands aus dem Jahr 2024 wirksam.
Offizielle Urteilsbegründung verzögert sich
Bemerkenswert ist: Die schriftliche Urteilsbegründung will das Gericht erst am Montag nachreichen. Huy erhält nun einen Monat Zeit, einen möglichen weiteren Rechtszug zu prüfen – damit ist die Sache also noch nicht gänzlich ausgestanden.
Treffen mit Sprengkraft in Potsdam
Der Grund für den Ausschluss war vor allem das Treffen in Potsdam, das schon im November 2023 ordentlich Staub aufwirbelte. Dort kamen verschiedene Teilnehmer – darunter Mitglieder der AfD und CDU, aber auch der umstrittene Martin Sellner – zu Diskussionsrunden rund um das Thema "Remigration" zusammen.
Nach Auffassung des DPG-Vorstands hat Huy der parlamentarischen Gesellschaft mit ihrer Teilnahme in "dramatischer Weise" geschadet. Die Juristin Huy sah das freilich anders und begab sich auf den Rechtsweg.
Huy sieht sich in der Berichterstattung falsch dargestellt
Vor Gericht stellte Huy die Darstellung in der Öffentlichkeit infrage, bezeichnete die Aufregung Anfang 2024 als für sie nicht nachvollziehbar. Das Treffen sei ihr kaum im Gedächtnis geblieben, und sie kritisierte die Berichterstattung von Correctiv scharf – ihrer Meinung nach seien viele Details schlichtweg nicht zutreffend gewesen.
Die DPG – ein Verein von beträchtlicher Bedeutung
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft ist so etwas wie ein exklusives Wohnzimmer für politische Mandatsträger: Übergreifend zwischen Bundestag, Landtagen und EU-Parlament vereint sie Abgeordnete unterschiedlichster Couleur. Ihr Sitz liegt direkt gegenüber vom Reichstag, im ehemaligen Palais des Reichstagspräsidenten. Interessanter Randaspekt: Drei Millionen Euro aus Steuermitteln fließen jährlich in den Verein.
Noch ein kleiner, aber oft übersehener Hinweis: Der Ausschluss betrifft nur die Vereinsmitgliedschaft, nicht das Bundestagsmandat.
Signalwirkung für politisches Klima?
Startpunkt allen Übels war die Teilnahme am umstrittenen Potsdamer Treffen. Durch mediale Berichte über "Remigration"-Pläne wurde die Affäre Anfang 2024 zum Politikum. Für den DPG-Vorstand war das Maß offenbar voll – man handelte einstimmig. Das Berliner Landgericht sieht das nun ähnlich. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt, Huy kann sich aber in zweiter Instanz wehren, was zumindest eine gewisse Restspannung erhält.
Debatte um Vereinsautonomie und politische Sauberkeit
Die Entscheidung rührt an einen wunden Punkt: Wie weit dürfen solche Vereinigungen gehen, um ihr Ansehen zu schützen? Immerhin steht die DPG als überparteiliche, aber mit Steuergeld finanzierte Plattform auch im Licht öffentlicher Debatten. Das Urteil setzt dabei vorerst ein klares Signal für Huy und andere ähnliche Fälle, bleibt aber in der Wirkung eng auf die Vereinsmitgliedschaft beschränkt.
Kernpunkte des Falls
Gerrit Huy bleibt nach richterlichem Beschluss von der exklusiven Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ausgeschlossen, weil sie bei einem brisanten Treffen in Potsdam war, das als Bühne rechtsextremer Positionen gesehen wird. Die DPG argumentierte, sie müsse ihr öffentliches Ansehen schützen – Huy hingegen fühlt sich durch Berichterstattung verzerrt dargestellt. Die Urteilsbegründung steht noch aus, eine Berufung ist möglich; politisch zeigt der Fall, wie scharf die Trennlinien im parlamentarischen Raum verlaufen, wenn es um Umgang mit Rechtspopulismus geht.
Neu recherchierte Details
Jüngste Medienberichte betonen, dass der Fall Huy exemplarisch für den zunehmenden Druck auf politische Institutionen steht, sich klar gegen rechtsextreme Tendenzen abzugrenzen – einige Politiker fordern inzwischen, der DPG staatliche Gelder zu entziehen, falls sie nicht konsequent gegen Demokratiefeinde vorgeht. Die Diskussion um "Remigration" hat darüber hinaus ein größeres gesellschaftliches Echo ausgelöst, da sie von weiten Teilen der Politik als rassistisch und demokratiefeindlich angesehen wird. Außerdem weisen juristische Experten darauf hin, dass der DPG-Ausschluss rechtssicher sei und Vereine ein weitgehendes Hausrecht besitzen, sofern sie dabei die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit beachten.