Im Kern bemängelt die Bundesärztekammer, dass das aktualisierte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die reale Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht schließt. Speziell die fehlende Beteiligung des Bundes bei nicht-versicherungsbezogenen Leistungen sorgt für Kritik, weil diese Aufgaben im Endeffekt über die GKV-Beiträge mitfinanziert werden und so die Versichertengemeinschaft zusätzlich belasten. Aktuellen Recherchen zufolge werden außerdem verstärkt neue patientenbezogene Auflagen diskutiert, z.B. strengere Anforderungen an Krankschreibungen, die allerdings für steigende Arbeitsbelastung in den Arztpraxen sorgen könnten – dies wird als Gefahr für eine nachhaltige Qualitätsversorgung gesehen. Ergänzende Neuigkeiten: Während die Diskussion um die GKV-Reform läuft, wird in Fachkreisen auch darauf hingewiesen, dass die Folgen der Inflation und die anhaltend hohe Nachfrage nach medizinischen Leistungen die Krankenversicherung finanziell weiter unter Druck setzen. Zeitgleich wächst die Kritik an den Einschränkungen bei Heilmittel- und Arzneizulassungen, da dies die Wahlmöglichkeiten der Patient:innen vermindert. Es zeichnet sich ab, dass eine grundlegende Lösung weiterhin ausbleibt und kurzfristige Reformen lediglich Symptome behandeln, ohne strukturelle Probleme anzugehen.