Bundesrat kritisiert EU-Pläne für Wohnungsmarktregulierung

Die geplante EU-Verordnung zum Wohnungsmarkt erntet scharfen Widerspruch aus den Bundesländern. Vor allem einheitliche Kriterien für angespannte Wohnungslagen und neue Pflichten für Städte bei der Regulierung von Kurzzeitvermietungen stoßen auf Kritik.

heute 01:02 Uhr | 1 mal gelesen

Bundesländer gegen Eingriffe aus Brüssel

Gleich zu Beginn fällt eines auf: Im Ringen um die europäische Wohnungsmarktverordnung liegt ordentlich Spannung in der Luft. Der Bundesrat, übrigens selten so einig, schickte eine deutliche Rüge gen EU-Kommission – man solle sich bei der Wohnungspolitik bitte nicht einmischen. Vielleicht nachvollziehbar, dass lokal verankerte Lösungen mehr Charme versprechen als ein Brüsseler Spagat über Landesgrenzen hinweg.

Was will die EU überhaupt?

Hintergrund ist der neue „Affordable Housing Act“, von der Kommission im Herbst ins Rennen geschickt. Die Idee: Städte mit überhitzten Wohnungsmärkten sollen Entlastung bekommen, unter anderem durch einheitliche Kriterien und Regeln für Kurzzeitvermietungen. Stichwort: Airbnbs, die immer öfter Wohnraum verschlucken. Gerade in europäischen Metropolen ein Reizthema.

Warnung aus Nordrhein-Westfalen

Das Argument der Kritiker – zum Beispiel NRW-Bauministerin Scharrenbach – ist fast klassisch: Wohnungspolitik bleibt Sache der Bundesländer, Punkt. Sie verweist auf bestehende loakle Maßnahmen, die durch neue europäische Vorgaben verwässert werden könnten. Wer zu viele Vorschriften aufsattelt, so der Tenor, trifft am Ende nicht selten die Falschen.

EU-Kriterien für „Wohnungsstress“

Die EU sähe strengere Regeln nur für Städte vor, in denen Wohnungsnot nach bestimmten – ziemlich knackigen – Kennzahlen klar belegbar ist. Zum Beispiel: Kaufpreise, die das Achtfache der Durchschnittseinkommen sprengen – und zwar zehn Jahre lang, ohne Aussicht auf Besserung. Auf deutscher Ebene gibt’s hingegen bereits dutzende Gebiete mit eigenen Regulierungen, meist auf Basis anderer Parameter.

Verwaltung, Bürokratie, Unsicherheit

Mit dem EU-Vorschlag kämen neue Registrierungspflichten für Ferienwohnungen, samt zusätzlicher Überwachung. Gerade kleine Gemeinden, so die Sorge, könnten damit schier überfordert sein. Und ein gewisses Maß an Skepsis bleibt: Muss wirklich jede Kommune neue Datensätze wälzen und prüfen, nur weil Brüssel das so vorsieht?

Der Streit ums letzte Wort

Abschließend noch etwas: Mit der sogenannten Subsidiaritätsrüge haben die Länder ein politisches Druckmittel genutzt, um die Entscheidungsgewalt zu schützen. Ob das reicht, um die Kommission zur Kurskorrektur zu bewegen, steht freilich auf einem anderen Blatt. Es bleibt ein Balanceakt zwischen Harmonisierung – und nötiger Flexibilität für die unterschiedlichen Märkte.

Streit um Zuständigkeiten und Bürokratie

Die Kernfrage bleibt: Wie viel Einheitlichkeit aus Brüssel kann regionalen Unterschiedlichkeiten noch gerecht werden? Bundesländer fürchten, dass mit der geplanten EU-Verordnung praktische eigene Lösungen ausgehebelt und kommunale Verwaltungen überfordert werden. Die Diskussion spitzt sich zu, denn immer mehr europäische Städte kämpfen mit Luxuswohnungen, Ferienvermietungen und explodierenden Mieten – laut Schätzungen werden in der EU jährlich mehr als 30 Millionen Übernachtungen über Plattformen wie Airbnb vermittelt; allein in Berlin gibt es inzwischen über 20.000 registrierte Kurzzeitvermietungen.

Weitere Entwicklungen

Aktuell zeigen Diskussionen in italienischen und spanischen Städten, wie explosiv das Thema ist: In Florenz etwa plant die Stadt, keine neuen Genehmigungen für Airbnb-Ferienwohnungen auszustellen – Barcelona schränkt sie sogar drastisch ein (Quelle: Bild). In Deutschland mehren sich Stimmen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht nur reguliert, sondern massiv neu geschaffen werden muss. Experten fordern vermehrt eine EU-weite Taskforce gegen Spekulation, während Vermieterverbände vor überbordender Bürokratie warnen. Die EU-Kommission steht nun unter Druck, die Argumente aus den Nationalstaaten ernst zu nehmen und trotzdem die Wohnraumkrise grenzüberschreitend anzugehen.

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