Ein einzelner Beschluss, der politisch einiges zum Beben bringt: Ein US-Bundesrichter verdonnert die Trump-Administration dazu, CNN, MS Now und Politico zumindest für die nächsten 14 Tage wieder ins Weiße Haus zu lassen. Die Situation bleibt reizbar – rechtlich ist noch gar nichts entschieden, aber journalistisch ist die Zwischenetappe ein kleines Ausrufezeichen.
Gericht positioniert sich gegen das Weiße Haus
Interessant ist vor allem die Begründung: Das Verfahren, mit dem die Presseausweise eingezogen wurden, wurde offenbar als nicht ausreichend – oder schlicht als unfair – bewertet. Kein Wunder, nennt das Gericht den Schritt vorläufig "wahrscheinlich verfassungswidrig". Die Regierung wiederum argumentierte mit nationaler Sicherheit, jedoch hielt das das Gericht nicht davon ab, sich auf die Seite der Journalisten zu stellen.
Trump selbst hatte den Ausschluss vergangene Woche mit angeblich einseitiger und "unwahrer" Berichterstattung begründet. Ob das allerdings schon ein Grund ist, der den ersten Verfassungszusatz (Pressefreiheit!) aushebeln kann? Da dürften die Gelehrten sicher noch diskutieren.
Pressefreiheit am Scheideweg
Die Medien sprechen von Repressalien, Ziel: ihnen die kritische Stimme zu nehmen. In der eingereichten Klage argumentieren sie, dass die Regierung den Zugang nicht nach Lust und Laune verwehren darf. Immerhin: Die amerikanische Verfassung regelt relativ eindeutig, dass Berichterstattung – unabhängig vom Inhalt – nicht von offizieller Seite ausgebremst werden darf.
Bemerkenswert: Selbst der Bundesrichter, der Trump einst selbst ins Amt rief, zeigte sich wenig beeindruckt und kündigte bei Gelegenheit mögliche weitere juristische Schritte an – Berufung nicht ausgeschlossen. Daran sieht man, wie nervös der Ton inzwischen ist.
Druck auf allen Ebenen
Die Bedeutung geht weit über die drei genannten Redaktionen hinaus. Denn beim sogenannten White-House-Pressepool sind Kameraleute und Reporter von verschiedenen Sendern sowieso im Wechsel aktiv – wird ein Pool-Mitglied gestrichen, hat das die Qualität und Vielfalt der Berichterstattung insgesamt im Blick.
Politisch wie rechtlich besitzt der Fall Brisanz: Wie eng oder weit darf eine Regierung den Pressezugang definieren? Präzedenzfall inklusive. Erst vor Kurzem gab es einen sehr ähnlichen Fall mit CNN-Reporter Acosta – derselbe Richter, selbe Frage: Darf der Präsident willkürlich Journalisten abweisen, deren Meinung ihm nicht passt?
Jetzt läuft die Uhr: 14 Tage Gnadenfrist, dann wird sich vermutlich zeigen, wohin der Wind in Sachen Medienfreiheit im Weißen Haus künftig weht.
Einschätzung der aktuellen Lage
Der Sachverhalt macht deutlich, wie zerbrechlich der Schutz der Pressefreiheit inzwischen in den USA geworden ist – konkret, sobald politische Interessen aufeinanderprallen. Es wirkt fast wie ein Lackmustest darauf, welche Rolle Justiz und Medien im Machtgefüge der Demokratie nach wie vor spielen oder eben nicht mehr. Das Weiße Haus bleibt dabei für viele Journalisten das Symbol eines offenen Informationsflusses, doch dieser Anspruch wird heute viel häufiger in Frage gestellt und durchgesetzt als noch vor einigen Jahren.
Einbindung neuer Recherchen
Laut "TheLocal.de" wurde die Entscheidung des US-Bundesrichters von verschiedenen Medien und Verbänden begrüßt, da befürchtet wurde, der Ausschluss könne einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen. Währenddessen hat "Spiegel.de" heute berichtet, dass die Biden-Administration die Pressefreiheit ausdrücklich betont hat und plant, Richtlinien für Akkreditierungen zu überarbeiten, um künftigen Missbrauch zu verhindern. Auch "DW.com" greift das Thema auf und beschreibt, wie internationale Beobachter den Streit als Signal für den Zustand westlicher Demokratien werten – viele blicken mit Sorge darauf, welche Vorbildwirkung die Entwicklung in den USA auf andere Staaten haben wird.