Statt der versprochenen Flexibilisierung bei der Arbeitszeit für alle, so wie im Koalitionsvertrag festgehalten, sieht der aktuelle Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums (geführt von Bärbel Bas, SPD) offenbar Einschränkungen vor, die nur für tarifgebundene Arbeitnehmer gelten würden. Gitta Connemann äußerte im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung", dass damit Millionen Arbeitskräfte und besonders mittelständische Unternehmen außen vor bleiben. Sie bezeichnet dieses Vorgehen als wirtschaftlich falsch und politisch kaum nachvollziehbar.
Darüber hinaus befürchtet sie eine gravierende Zunahme von Bürokratie durch neue Regeln zur Arbeitszeiterfassung. Wer darauf poche, jede Minute der Arbeitszeit erfassen zu lassen, stelle das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden infrage. Connemann fordert daher, flexible Wochenarbeitszeiten sollten für alle gelten – nicht nur für einen Teil der Beschäftigten.
Im Koalitionsvertrag war vereinbart, im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie, den Fokus von starren Tageshöchstgrenzen auf eine Wochenhöchstarbeitszeit zu verschieben sowie Bürokratie abzubauen. Geplant war ein Verfahren, das sowohl auf Dialog als auch auf Vertrauen und Entlastung insbesondere kleiner Unternehmen setzt. Die Realität des Entwurfs scheint davon abzuweichen, zumal Tarifbindung in Deutschland nicht mehr jede Branche gleichermaßen prägt.
Die europäische Arbeitszeitrichtlinie selbst setzt Grenzen: Nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (einschließlich Überstunden), gemessen über einen längeren Zeitraum. Nachtarbeit wird zudem noch enger gefasst. Und dennoch: Mitten in dieser Regeldebatte steht die Frage, wie viel Kontrolle, wie viel Flexibilität und wie viel Vertrauen moderne Arbeitswelten wirklich vertragen.
Connemann sieht den Mittelstand durch den neuen Arbeitszeitentwurf benachteiligt, da die Flexibilisierung nur für tarifgebundene Bereiche gelten soll. Sie kritisiert die drohende Zunahme von Bürokratie und die Abkehr vom im Koalitionsvertrag vereinbarten Prinzip der Vertrauensarbeitszeit. Laut Bundesarbeitsministerium soll der Entwurf die Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie umsetzen und für tarifgebundene Unternehmen flexible Wochenkontingente ermöglichen, während für alle anderen die aktuellen Tageshöchstgrenzen bestehen bleiben. Inzwischen wurde bekannt, dass der Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten in Deutschland rückläufig ist, wodurch besonders kleine und mittelständische Unternehmen sowie viele Beschäftigte von mehr Flexibilität ausgeschlossen wären. Gewerkschaften begrüßen den Schutz vor Ausweitung der Arbeitszeiten, Wirtschaft und Teile der Politik warnen jedoch vor einem Bürokratiemonster und praxisfernen Lösungen.