Erbschaftsteuer 2025: Große Erbschaften fast steuerfrei – nur 276 Millionen Euro tatsächlich gezahlt

Obwohl der deutsche Fiskus 2025 bei 34 spektakulären Groß-Erbschaften und Schenkungen zunächst knapp vier Milliarden Euro Erbschaftsteuer berechnete, blieben nach genauer Überprüfung nur noch 276 Millionen zu zahlen. Gerade Minderjährige kamen erstaunlich günstig davon. Indes nimmt das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Regeln unter die Lupe.

05.11.26 13:59 Uhr | 3 mal gelesen

Zahlen, die aufhorchen lassen

Es klingt zunächst fast unglaublich: 13 Milliarden Euro wechselten 2025 in Form riesiger Erbschaften und großzügiger Schenkungen durch einige wenige Hände. Doch nach Prüfung blieb von den rund vier Milliarden Euro, die das Finanzamt erst einmal an Steuern ansetzte, kaum mehr als ein Häppchen übrig – letztlich erhoben die Behörden bloß 276 Millionen Euro.

Minderjährige mit Milliardenvermögen

Das Kuriose dabei: Sogar vier Jugendliche unter 18 fanden sich unter den Empfängern von fast 1,5 Milliarden Euro, kamen aber praktisch glimpflich davon. Sie zahlten weniger als 0,5 Prozent an Steuern, etwa acht Millionen – ein Betrag, bei dem man leicht ins Grübeln kommt, ob da Maß und Mitte noch gewahrt sind.

Wieder ein Rekord – und viel Kritik

Christian Görke, Abgeordneter der Linken, sprach in seiner Anfrage beim Bundesfinanzministerium von einem neuen Negativrekord: So viel fast steuerfrei geerbtes Firmenvermögen wie 2025 gab es noch nie. Die Kluft zwischen dem, was rein rechnerisch zu versteuern wäre, und dem, was am Ende tatsächlich beim Staat landet, wächst beängstigend stark.

Verfassungsgericht muss entscheiden

Kern des Ganzen: Die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Vereinfacht heißt das – lässt sich die Steuer nicht schultern, kann sie für große Betriebsvermögen erlassen oder zumindest gestundet werden. Jetzt befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit, ob diese Regel verfassungskonform ist oder womöglich gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit verstößt.

Spannungsfeld Betriebsvermögen und Gerechtigkeit

Es ist ein schmaler Grat. Die Regelung soll angeblich helfen, Firmen nicht durch die Steuer erdrücken zu lassen, damit Arbeitsplätze und Unternehmensnachfolgen gesichert sind. Dennoch: Gerade bei extremen Vermögensgrößen wie in den genannten Fällen, hadern viele mit dem Gedanken, dass riesige Summen tiefer besteuert werden als so manch Häuschen im ländlichen Raum. Vielleicht braucht es ja einen ehrlichen Blick auf die gesellschaftlichen Folgen solcher Ausnahmen.

Wer zahlt wirklich?

Was am Ende bleibt, sind offene Fragen. Wie zutreffend und notwendig sind diese großzügigen Verschonungsregeln wirklich? Und wie lange wird die bisherige Praxis vom Verfassungsgericht noch gedeckt sein?

Erhebliche Steuerprivilegien bei Großvermögen

Die aktuelle Praxis der Erbschaftsteuer für große Betriebsvermögen steht nicht nur in der öffentlichen Kritik, sondern ist auch rechtlich in Bewegung: Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit darüber, ob die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut Bundesfinanzministerium profitieren speziell Großbesitzende wie Minderjährige in Einzelfällen von sehr niedrigen Steuersätzen – 2025 etwa waren es weniger als 0,5 Prozent ihres Erbes, insbesondere durch großzügige Ausnahmeregelungen für Betriebsvermögen.

Gesellschaftliche Folgen und politische Diskussion

Wirtschaftsexpert*innen und Interessengruppen sind geteilter Meinung, ob solche Entlastungen tatsächlich zur Sicherung von Unternehmen beitragen oder eine gravierende Begünstigung darstellt, die gesellschaftliche Ungleichheit fördert. Die Union und Unternehmensverbände bestehen darauf, dass ohne diese Regeln Unternehmensnachfolge und Arbeitsplatzsicherung gefährdet seien, während Gewerkschaften und Viele aus dem linken politischen Spektrum auf die Schieflage der Steuerlast hinweisen. Der Ausgang vor dem Bundesverfassungsgericht könnte für die Zukunft sowohl für Erben als auch für das Gemeinwesen richtungsweisend sein.

Aktuelle Ergänzungen aus jüngsten Nachrichten

Zudem wurde zuletzt vermehrt diskutiert, wie Steuersparmodelle rund um Erbschaften insbesondere durch Stiftungen, Familientrusts und internationale Firmenkonglomerate weiter zunehmen und den staatlichen Handlungsspielraum verringern – was die Debatte über die gerechte Belastung großer Vermögen zusätzlich anheizt. Auch internationale Vergleiche zeigen: Deutschland zählt bei der Besteuerung von Großvermögen im EU-Vergleich eher zur unteren Mittelfeldgruppe, was wachsend kritisiert wird. Mehrere Bundesländer fordern inzwischen schärfere Regeln und wirksamere Kontrollmechanismen für Erbschaften und Firmennachfolgen, um den Einnahmeausfällen beim Fiskus beizukommen.

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