Kompromissvorschlag: Bund übernimmt Großteil der Mehrbelastungen für Länder und Gemeinden

Wenn neue Gesetze des Bundes zu Mehrkosten führen, will der Bund künftig 75 Prozent davon ausgleichen – sofern die Zusatzbelastung mindestens 250 Millionen Euro im Jahr beträgt.

heute 13:12 Uhr | 1 mal gelesen

Am 22. Juni tauchte ein interessanter Beschlussvorschlag für die kommende Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Merz auf. Interessanterweise gelangte ein entsprechender Entwurf über die 'Rheinische Post' an die Öffentlichkeit. Knackpunkt: Der Bund würde im Falle neuer oder geänderter Bundesgesetze, die finanzielle Auswirkungen auf Landes- und Kommunalebene haben, drei Viertel der Mehrausgaben tragen – aber erst, wenn jährlich mindestens 250 Millionen Euro Mehrkosten anfallen. Es handelt sich allerdings nicht um ein pauschales Versprechen auf ewige Zeit, sondern nur für diese Legislaturperiode. Die Idee ist, diese Gelder über eine Anpassung bei der Verteilung der Umsatzsteuer zu kompensieren – Steuergesetze bleiben übrigens außen vor. Der Hintergrund: Der Bund hat bereits die sogenannte Veranlassungskonnexität akzeptiert, das bedeutet, wer ein kostentreibendes Gesetz beschließt, soll auch dafür zahlen. Meistens ist das der Bund. Klingt fair – aber spannend bleibt, ob und wie das tatsächlich so umgesetzt wird. Am Ende geht es wie so oft ums liebe Geld und um Verteilungskämpfe zwischen den föderalen Ebenen.

Im Kern schlägt der MPK-Beschlussentwurf vor, dass der Bund den Ländern und Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen (ab 250 Millionen Euro/Jahr Mehrkosten) immerhin 75 Prozent der dadurch ausgelösten Mehrausgaben rückerstattet. Formal wird das durch eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung geregelt, wobei Steuergesetze ausgenommen sind. Hintergrund ist die Veranlassungskonnexität: Wer neue finanzielle Pflichten per Gesetz schafft, übernimmt auch die Kosten. Recherchen zeigen, dass diese Thematik gerade politisch stark diskutiert wird: Die Ampel-Koalition steht unter Druck, sich mit den Ländern auf eine faire Lastenteilung gerade auch bei Flüchtlingskosten und Sozialausgaben zu einigen. Laut aktuellen Medienberichten ist das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in Sachen Finanzausgleich angespannt; insbesondere nach der Ministerpräsidentenkonferenz fordern mehrere Länderchefs eine dauerhafte, planbare Lösung. Unklar bleibt, wie verbindlich der aktuelle Entwurf wirklich ist und ob er in Verhandlungen Bestand hat.

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