Nach den Frankfurter Ausschreitungen: Krings will Kollektiv-Haftung, Kritik folgt prompt

Nach den Unruhen in Frankfurt fordert CDU-Politiker Günter Krings eine verschärfte kollektive Haftung für Randalierer. Doch aus der Opposition und von Polizeivertretern hagelt es Kritik an den rechtlichen Grundlagen – und an der potenziellen Gefahr für friedliche Demonstranten.

03.11.26 18:59 Uhr | 3 mal gelesen

Krings’ Vorstoß: Gemeinsam haften – auch ohne individuellen Täter-Nachweis

Die Frankfurter Krawalle haben erneut die Frage aufgeworfen, wie mit Gewalt im Umfeld von Demonstrationen umzugehen ist. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Günter Krings bringt nach den jüngsten Vorfällen einen Vorschlag ins Spiel, der zumindest aufhorchen lässt: Ähnlich wie in Frankreich sollen künftig auch solche Demonstrierenden gemeinsam für Schäden herangezogen werden, bei denen nicht klar ist, wer was kaputt gemacht hat. Rechtlich betrachtet ist das kein gewöhnlicher Schritt, wenn nicht sogar ein rechtspolitischer Hammerschlag.

Frankreich als Vorbild? Die Sache mit dem Reparieren

Krings, so sagt er jedenfalls der „Welt“, will den deutschen Umgang mit Ausschreitungen verschärfen: „Wer sich an Krawallen beteiligt, muss für die Folgen geradestehen – ganz egal, ob er die Mülltonne nun selbst angezündet hat oder nicht.“ Das französische Prinzip „Was du zerstörst, musst du auch wieder flicken“, so formulierte es einst Premier Attal, klingt einfach, birgt aber juristische Fallstricke.

Streit ums Prinzip: Kollektivschuld contra Einzelnachweis

Doch so plastisch das Bild auch wirken mag, die politische und rechtliche Realität ist weniger eindeutig. Nicht alle sind überzeugt, dass neue Paragraphen hermüssen. Innenpolitikerin Clara Bünger von der Linken mahnt, das Bürgerliche Gesetzbuch reiche heute schon, um Täter haftbar zu machen. Wer bei Krawallen nachweislich Schäden verursacht, steht längst in der Pflicht – aber einfach jeden Mandanten einer unfriedlichen Demo haftbar zu machen, hält sie für grundrechtswidrig und gefährlich: Das schüchtere Menschen ein.

Herkunft als Diskussionsstoff: Die Debatte rutscht ab

Unangenehme Schärfe bekommt die Debatte durch Aussagen zu den Tätern. Krings und auch Dobrindt reden von linken Extremisten, von Zuwanderern oder migrantischen Milieus als Rädelsführern. Interessant: Laut Polizei stammt der Großteil der Festgenommenen tatsächlich aus zugewanderten Familien. Aber was heißt das schon – und wie gefährlich sind solche Pauschalisierungen?

Grünen-Politiker kontert, Gewerkschaft zögert

Konstantin von Notz (Grüne) spricht von einer Spaltung der Gesellschaft, die keinerlei Sicherheitsgewinn bringe. Die Polizeigewerkschaft kann mit dem Prinzip der Kollektivhaftung zwar grundsätzlich sympathisieren, warnt aber vor massiven juristischen Problemen. Das französische Recht sei eben nicht einfach zu kopieren, selbst wenn es verlockend klingt, schnelle Lösungen zu präsentieren.

Mithaftung: Ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit

Unterm Strich bleibt eine Zwickmühle: Das deutsche Recht verlangt, dass der Schadensverursacher identifizierbar ist – oder es muss zumindest eine nachweisbare Mittäterschaft bestehen. Wer nur danebensteht, kann nicht einfach mitbelangt werden. Genau hier stößt Krings’ Vorstoß an Grenzen. Der Wunsch, Krawallmacher stärker in die Pflicht zu nehmen, ist verständlich – doch wie unterscheidet man friedliche Teilnehmer, zufällige Anwesende und tatsächliche Plünderer?

Folgen für Frankfurt und die Zukunft?

Die Fakten: 54 Festnahmen, 100 verletzte Polizisten, mehrere geplünderte Geschäfte. Die heiße Frage lautet nun: Kann (oder muss) das Recht schärfer werden – oder reicht es, wenn Ermittler bessere Beweise sammeln? Ohne eine differenzierte Lösung bleibt das Versammlungsrecht unter Druck, ebenso wie das Vertrauen in die Justiz.

Streit um neue Haftungsregeln nach Frankfurter Krawallen

Die Ereignisse in Frankfurt provozieren eine politische Debatte über kollektive Mithaftung bei Ausschreitungen. Günter Krings will, inspiriert von Frankreich, Krawallteilnehmer notfalls ohne individuellen Schuldnachweis gesamtschuldnerisch haften lassen – Kritiker und Verfassungsschützer halten das aber für bedenklich (vor allem mit Blick auf das Grundgesetz). Überraschend ist: Laut aktuellen Berichten wurde bislang keine zentrale gesetzliche Verschärfung beschlossen; vielmehr setzen die Behörden auf eine konsequentere Anwendung und schnellere Verfahren nach geltendem Recht, wie unter anderem die Deutsche Polizeigewerkschaft betont.

Frische Presseberichte: Die Debatte in der Öffentlichkeit

Ein aktueller Bericht der Süddeutschen Zeitung beleuchtet, dass trotz der Forderungen nach Verschärfung der Gesetze vor allem der politische Schlagabtausch über Tätergruppen und die konkrete Beweislage der Polizei im Mittelpunkt stehen. Viele Politiker fordern künftig eine scharfe Trennung zwischen friedlichen Demonstranten und gewaltbereiten Gruppen, wobei die juristische Unsicherheit weiterer kollektiver Haftungsmodelle klar artikuliert wird. Die Stimmung schwankt zwischen harter Hand und Sorge vor Einschränkung des Versammlungsrechts.

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