Schon seltsam: Ein Gesetz, das Transparenz bringen soll, wird ausgerechnet selbst hinter den Kulissen reformiert. Während intern in Ministerien beraten wird, bleibt draußen vieles unklar. Weder ein Zeitplan noch Details sind bisher bekannt.
Unbestimmter Kurs hinter verschlossenen Türen
Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte am Freitag zwar, dass an einer Überarbeitung gearbeitet wird; wie schnell oder mit welchen Schwerpunkten, darüber sagt man offiziell nichts. Angeblich ist der "Mehrwert für die Bürger" das Ziel. Doch was das konkret bedeutet? Noch ein Rätsel.
Kritik an engeren Hürden bleibt laut
Von NGOs, Journalist:innenverbänden – sogar der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit – hagelte es Proteste: Nach dem bekannten Stand sollen nur noch Privatpersonen Anträge stellen dürfen, und selbst dann ist ein „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen. Das erschwert künftig investigativen Journalismus und Verbandsarbeit erheblich.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist bisher ein Werkzeug für Öffentlichkeit, Kontrolle und letztlich Demokratie – immerhin brauchte es bisher kein besonderes Eigeninteresse. Die geplanten Neuerungen könnten das faktisch einschränken, kritisieren zahlreiche Stimmen.
Die Unsicherheit bleibt
Ob laufende Diskussionen für notwendige Präzisierungen sorgen – etwa für Ausnahmen bei Medienanfragen oder klare Definitionen dessen, was als "berechtigtes Interesse" zählt – muss sich zeigen. Solange kein Gesetzentwurf vorliegt, gelten die alten Regeln; doch politisch bleibt Druck auf dem Kessel. Wie das Ganze am Ende aussieht, ist und bleibt eine offene Baustelle – und betrifft letztlich nicht nur Journalist:innen, sondern jeden einzelnen von uns, der staatliche Informationen einsehen will oder muss.
Die Bundesregierung hält an Plänen zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) fest, lässt aber weiterhin viele Eckpunkte offen. Scharfe Kritik kommt insbesondere von Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Bundesbeauftragten, die eine Einschränkung der Transparenz und öffentlichen Kontrolle fürchten. Nach Recherchen etwa bei der Süddeutschen Zeitung und Zeit Online ist die Sorge groß, dass der Gesetzentwurf höhere Zugangshürden einführen könnte – wobei unklar bleibt, wie ein "berechtigtes Interesse" konkret ausgestaltet wird und wie die Bundesregierung den Schutz journalistischer Arbeit sicherstellen will. Bisher verbleibt die Debatte in regierungsinternen Beratungen, konkrete Ergebnisse oder ein Zeitplan fehlen weiterhin.
Erweiterung nach aktueller Recherche: Erst am 6. Juni 2024 hat das Justizministerium signalisiert, dass wesentliche Punkte – etwa eine Refinanzierung oder ein Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit – noch nicht geklärt sind. Viele Beobachter vermuten, dass die aktuelle politische Lage (Europawahl, Haushaltsstreit) den Prozess zusätzlich bremst. Zugleich setzen Transparenzinitiativen und investigativen Medien weiterhin auf politisch-gesellschaftlichen Druck, um irreversible Verschlechterungen beim Bürgerzugang abzuwenden.