Unvermittelt hat das Bundesinnenministerium – in enger Abstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt – die Ausgabe von Einbürgerungsurkunden im sogenannten Wiedergutmachungsverfahren auf Pause gesetzt. Geplante Zeremonien in deutschen Konsulaten und Botschaften sind betroffen, nachdem Vorwürfe zu Betrugsfällen laut wurden.
Weltweite Botschaften blockieren Überreichungen
Nach neuesten Berichten – etwa von einem US-Konsulat – heißt es: Niemand bekommt aktuell Einbürgerungsurkunden ausgehändigt. Zeremonien werden vertagt; Grund seien Ermittlungen zu Fällen mutmaßlich gefälschter Dokumente und Täuschungen im Verfahren. In ersten Schreiben ist von einer "dienstlichen Anweisung" die Rede, die vergangene Woche verschickt wurde.
Ermittlungen wegen falscher Angaben zu NS-Verfolgung
Im Fokus stehen insbesondere Antragsteller, die laut Grundgesetz-Artikel 116 Absatz 2 auf deutschen Pass hoffen, weil sie oder ihre Vorfahren vom NS-Staat verfolgt wurden. Medienberichte hatten ans Licht gebracht, dass speziell aus China mehrere Personen tatsächlich keine Nachfahren von Opfern waren, sondern sich mithilfe gefälschter Unterlagen eingeschlichen haben sollen. Die Prüfung dieser Einzelfälle zieht jetzt globale Konsequenzen nach sich.
Die zentrale Bearbeitungsstelle, das Bundesverwaltungsamt in Köln, wird dabei von den Auslandsvertretungen unterstützt, gerade wenn es um Antragsteller jenseits der Landesgrenzen geht. Wegen des Verdachts auf Manipulation stehen nicht nur neue, sondern auch fast abgeschlossene Fälle plötzlich auf der Bremse – die Verunsicherung ist erheblich.
Kern des Problems: Schutz und Anspruch
Eigentlich versucht Artikel 116 Absatz 2 die historische Schuld zu mindern: Menschen, die von den Nazis entrechtet und ausgebürgert wurden, bekommen – wie auch ihre Nachkommen – einen Anspruch auf Rückgabe der Staatsbürgerschaft. Doch die Sorge, das System durch Betrug zu unterwandern, stellt die Behörden vor eine paradoxe Aufgabe: Einerseits den Rechtsschutz aufrechterhalten, andererseits den Missbrauch verhindern – da knirscht es, spätestens, wenn berechtigte Verfahren erstmal auf Eis liegen.
Bedeutung für Betroffene
Für viele Menschen war die Einbürgerung schon fast in Reichweite; jetzt Verzögerungen. Während die Politik zusätzliche Kontrollen für mehr Sicherheit sucht, hoffen die echten Nachfahren von NS-Verfolgten, dass ihnen durch generelle Pauschalurteile keine Steine im Weg liegen. Komplett infrage gestellt wird das Ansinnen aus Artikel 116 zwar nicht, aber jetzt wird alles akribisch geprüft – und das dauert.
Wegen glaubwürdiger Hinweise auf erschlichene deutsche Pässe – vor allem durch angeblich jüdische Nachfahren aus China – haben Innenministerium und Bundesverwaltungsamt weltweit sämtliche Wiedergutmachungseinbürgerungen pausiert. Botschaften und Konsulate halten bereits geplante Übergaben von Urkunden zurück, um Zeit für eine umfassende Überprüfung der Verfahren auf Manipulation zu gewinnen. Diese Maßnahme betrifft sowohl neue als auch bereits genehmigte Einbürgerungsanträge ehemaliger NS-Verfolgter und ihrer Nachkommen, was erhebliche Verzögerungen und Verunsicherung auslöst.
Aktuelle Entwicklungen aus weiteren Medien
Laut Spiegel weiß das Ministerium seit Monaten von großangelegtem Missbrauch und hat die Überprüfung eingeleitet, um den besonderen rechtlichen Anspruch auf Wiedergutmachung nicht generell infrage zu stellen. Die Zeit betont, dass allein im letzten Jahr mehrere Hundert solcher Fälle insbesondere im Ausland gemeldet wurden und das Ansehen des Einbürgerungsverfahrens auf dem Spiel steht. Nach Einschätzung der Süddeutschen Zeitung sind viele Antragsteller verzweifelt und hoffen, dass die nötigen Kontrollmechanismen eingeführt werden, ohne die rechtmäßigen Rückkehrer dauerhaft zu benachteiligen.