Können Wohnungen wirklich durch einen simplen Eigentümerwechsel bezahlbarer werden? Die Berliner Linke meint: ja, und setzt auf die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne. Nicht alle Fachleute sind überzeugt.
Battis: Rechtlich wacklig und praktisch nutzlos?
Ulrich Battis, renommierter Staatsrechtler, zog im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ ein ernüchterndes Fazit: Vergesellschaftung schaffe keinen einzigen neuen Quadratmeter. Das Problem seien vielmehr die fehlenden Wohnungen – und nicht, wem sie gehören.
In typisch trockener Professorenmanier formuliert: "Vor Gericht gibt es dafür eins vor den Latz." Dazu komme, dass mildere und effektivere Instrumente zur Dämpfung der Mieten existieren – wenigstens auf dem Papier.
Verfassungsrahmen und Wirklichkeit klaffen auseinander
Sicher, das Grundgesetz kennt Vorkehrungen für Enteignung und Vergesellschaftung. Laut Battis muss aber jede staatliche Maßnahme über die berühmte Verhältnismäßigkeitshürde springen. Ein Instrument, das mehr Risiken als Lösungen birgt, habe vor Gericht einen schweren Stand.
Die Linke hält dagegen: Nach ihrem Wahlsieg will sie Druck machen und Großvermieter in Berlin unter öffentliche Kontrolle bringen. Die Gesetzeslage ist aber – wie so oft – nicht so eindeutig, wie es die Wahlplakate suggerieren.
Die Linke setzt ihre Hoffnungen auf Eigentumswechsel
Die Partei will nicht weniger als 240.000 Wohnungen von rund acht Konzernen vergesellschaften, also verallgemeinern, und in eine öffentlich-rechtliche Institution überführen. Finanzierung? Kredite, vermutlich in beachtlicher Höhe. Wer bezahlt’s am Ende? Wohl wieder das Land Berlin – und damit am längeren Hebel: die Steuerzahler.
Die Expertenkommission nach dem Volksentscheid 2021 sieht rechtliche Grauzonen, erkennt jedoch einen machbaren Weg – sofern Entschädigungsfragen gelöst werden. Nur, auch unter neuem Eigentümer bleibt die Frage: Wie werden aus alten Häusern bessere Wohnungen, und wie kommt Berlin tatsächlich zu mehr Wohnraum?
Das zentrale Problem bleibt der Wohnraummangel
Battis mahnt: Wer Eigentümer wechselt, aber nicht baut, verschiebt nur Zahlen – das Grundproblem bleibt. Schnellere Genehmigungsverfahren, Neubau und gezielte Sanierungen wären gefragt, aber das dauert.
Politisch steht die Linke vor der Herausforderung, etwaige Koalitionspartner zum Mitziehen zu bewegen. Und jeder weiß: Noch bevor der erste Mietvertrag unterzeichnet wird, werden wohl Juristinnen und Juristen die heiße Kartoffel vor Gericht jonglieren. Dazwischen stehen Berlinerinnen und Berliner, die auf niedrigere Mieten hoffen… und vielleicht auf den nächsten Baustopp.
Pressestimmen: Viel Streit, wenig neue Wohnungen
ZDFheute ordnet die Pläne der Linken ein, betont Kosten, Auswirkungen auf die Mieten und die unsichere Finanzierung. n-tv hebt die Spanne möglicher Entschädigungen hervor und fragt, ob der Neubau leiden könnte. Übereinstimmung besteht bezüglich der massiven juristischen und finanziellen Stolpersteine, unterschiedliche Schwerpunkte gibt’s bei Mietwirkungen und Zukunftsperspektiven.
Obwohl das Ziel der Linken, Wohnungen für die Bevölkerung bezahlbar zu halten, viele Berlinerinnen und Berliner anspricht, bleibt das Konzept der Vergesellschaftung umstritten. Experten wie Ulrich Battis warnen vor rechtlichen Hürden und dem Risiko, ohne echten Neubau nur den Namen auf dem Klingelschild zu ändern. Entscheidend für die Zukunft des Berliner Wohnungsmarkts dürften am Ende weniger politische Willensbekundungen sein als eine schlüssige Kombination aus neuen Bauprojekten, effektiven Mietregulierungen und fairen Kompromissen zwischen Staat und Wirtschaft.
Nach aktuellen Berichten sind die Diskussionen in Berlin hitzig und undurchsichtig zugleich: Die nächste Senatssitzung zur Wohnungspolitik wird mit Spannung erwartet, da auch viele SPD-Mitglieder laut Tagesschau die Bedenken von Battis teilen. Zugleich berichtet FAZ, dass auch andere deutsche Städte die Berliner Entwicklung genau beobachten, um eigene Schlussfolgerungen für ihre Wohnungspolitik zu ziehen. Auf Zeit Online wird zudem darauf hingewiesen, dass selbst bei einer Vergesellschaftung in Berlin die Folgen auf den Rest des deutschen Wohnungsmarktes eher begrenzt wären – die rechtlichen Verfahren könnten sich ohnehin jahrelang hinziehen.