Die Einführung von einer Pflichtversicherung für elementare Schäden soll von den Justizministern der Länder geprüft werden.

Dies berichtet das „Handelsblatt“, unter der Berufung auf die Beschlussvorlage für die Konferenz der Justizminister in Berlin vom 11. und 12. November 2021, in der Ausgabe vom Mittwoch, 3. November 2021.

Angesichts der verheerenden Folgen von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021, bei denen insbesondere die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen waren, halten es die Justizministerinnen und Justizminister für dringend erforderlich, neben dem bisherigen System aus privaten Spenden und Hilfen vom Staat, weitere Modelle im Fall einer Naturkatastrophe für die Regulierung von Schäden an privaten Wohngebäuden zu prüfen. Die ehemalige Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ soll die Arbeit dazu wieder aufnehmen.

Bereits im Jahr 2017 hat die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz einen Bericht vorgelegt. Laut dem Bericht sprechen erhebliche rechtliche sowie effektive Bedenken gegen die Einführung von einer Pflichtversicherung für Schäden im elementaren Bereich. Nach der neuen Beschlussvorlage soll die Arbeitsgruppe jetzt erneut prüfen, ob einer Einführung weiterhin Bedenken im verfassungsrechtlichen Bereich entgegenstehen oder in der Zwischenzeit, aufgrund von aktuellen Daten in Bezug auf den Versicherungsmarkt sowie auf die Klimaveränderung, eine andere Bewertung gerechtfertigt werden kann. Die Arbeitsgruppe soll zudem nach alternativen rechtlichen Möglichkeiten suchen, wie die Erhöhung der Versicherungsdichte beim elementaren Schadensschutz erreicht werden kann.

Indes sieht Herbert Mertin, Justizminister von Rheinland-Pfalz, die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Schäden im elementaren Bereich, trotz der Beschlussvorlage, skeptisch. Gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte er, obschon es zurzeit praktisch für jeden Eigentümer möglich wäre, sich gegen Elementarschäden individuell zu versichern, würde sich das Lebensrisiko von einem abgrenzbaren Bevölkerungskreis auf die gesamte Gemeinschaft der Versicherten verlagern. Zudem würde das Vorhaben, sowohl für den Staat als auch für die Versicherer, einen hohen Aufwand in Bezug auf die Verwaltung bedeuten.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile