Die jüngsten Koalitionsgespräche seien von einer angenehmen Atmosphäre geprägt gewesen, was bei Alexander Hoffmann ein gutes Gefühl hinterlässt. Im Gespräch mit dem 'Focus' äußerte er Zuversicht, dass die Parteien gemeinsam ein neues Wahlrecht auf den Weg bringen würden. Erst kursierten Gerüchte, dass die SPD eine Änderung der Schuldenbremse mit dem Wahlrecht verknüpfen wolle – das scheint aber inzwischen vom Tisch zu sein. Hoffmann betonte, er setze volles Vertrauen in die Partner, dass das Wahlrecht nicht durch andere politische Forderungen verzögert wird.
Dass die SPD zudem eine feste Verankerung der Geschlechterparität im Wahlrecht verlangt hatte, sieht Hoffmann kritisch: Man habe untersucht, ob ein solcher Passus rechtlich tragfähig sei und kam offenbar zu dem Schluss, dass erhebliche juristische Fallstricke existieren. Nach seiner Überzeugung sei die Parität wohl kaum mit dem Grundgesetz vereinbar.
Laut Koalitionsvertrag soll eine Kommission das bestehende Wahlrecht überprüfen und spätestens 2025 Empfehlungen dazu abgeben, wie die Mehrheitsentscheide bei den Erststimmen in den Bundestag übertragen werden können, ohne dass das Parlament weiterwächst. Dabei gehören auch die gleichberechtigte Vertretung von Frauen sowie die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre zu den Prüfpunkten.
Ursprung der Reformdebatte war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. Das Gericht hatte kritisiert, dass das alte System dazu führen konnte, dass zusätzliche Stimmen einer Partei paradoxerweise weniger Sitze verschaffen. Eine Reform führte zu Ausgleichsmandaten, wodurch der Bundestag immer größer wurde. Die CSU profitierte zeitweise, da durch spätere Anpassungen nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden mussten.
Die Ampelregierung verabschiedete dann eine weitreichende Reform, die auf Überhang- und Ausgleichsmandate komplett verzichtet und damit die Sitzzahl einbremst. Dadurch trifft die Änderung vor allem kleinere Parteien und insbesondere die CSU: Einige Wahlkreise bleiben ganz ohne Direktkandidat im Parlament, was zuletzt 23 Abgeordnete betraf.
Die CSU signalisiert Einigungsbereitschaft in Sachen Wahlrechtsreform – zumindest spricht der Ton innerhalb der Regierungskoalition derzeit für Kompromissfähigkeit. Die SPD hat offenbar die Kopplung an die Schuldenbremse aufgegeben, und das komplexe Thema Geschlechterparität bleibt weiterhin politisch und juristisch umstritten. Insgesamt bleibt die große Baustelle: Mit möglichst wenig Überhang- und Ausgleichsmandaten soll die Größe des Bundestags eingedämmt werden, ohne dabei demokratische Legitimation oder Regionalinteressen auszuhebeln.
Ergänzung: In den letzten Tagen wird auch in verschiedenen Medien über die Verfassungsmäßigkeit der Reform diskutiert, da etliche Bundestagsabgeordnete – speziell aus Bayern – den Gang nach Karlsruhe ankündigen. Die Frage, ob die neue Regelung den demokratischen Grundsatz der gleichen Wahl ausreichend wahrt, steht dabei im Mittelpunkt. Zudem wird in den Medien die Gefahr betont, dass manche Regionen nun gar nicht mehr direkt im Bundestag vertreten sind, was Proteste auf kommunaler Ebene ausgelöst hat.