Es ist schon seltsam: Während sich unser Einkaufsverhalten hin zu dauerhafter Verfügbarkeit im Netz verschoben hat, sind die deutschen Innenstädte an Sonntagen meist wie ausgestorben – per Gesetz. Peter Adrian, Präsident des DIHK, findet das schlicht nicht mehr zeitgemäß. Er verweist darauf, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil von 2009 noch Bezug auf die Weimarer Reichsverfassung nahm und dabei von "seelischer Erhebung" am Sonntag sprach – eine Vorstellung, die für viele heute antiquiert wirkt. Für Adrian liegt es nahe, die Gesetzeslage klarzustellen. Seiner Meinung nach sollte man das Grundgesetz anpassen, damit der stationäre Handel endlich rechtliche Sicherheit für verkaufsoffene Sonntage bekommt und nicht wie bisher mit Klagerisiko hantieren muss.
Adrian plädiert darüber hinaus für eine generelle Lockerung der Ladenöffnungszeiten. Es bringe niemandem etwas, wenn ausgerechnet der klassische Handel strikte Vorgaben einhalten müsse, während der Online-Handel längst keine Pausen kennt. Die Entscheidung darüber, sonntags zu öffnen, sollte nicht länger eine Frage für Gerichte und Landesparlamente sein, sondern für die Händler selbst. Der DIHK-Präsident betont, dass niemand gezwungen werden sollte, jeden Sonntag zu öffnen – auch ein Zwei-Wochen-Rhythmus oder gar der völlige Verzicht wären möglich.
Kritiker, die einen Angriff auf den Sonntagsschutz sehen, stellt er sich entgegen: Es sei Zeit, der Gesellschaft mehr Eigenverantwortung zuzutrauen – wie in anderen westlichen Ländern. Und Familien könnten den Sonntag auch mal für einen gemeinsamen Einkaufsbummel nutzen, das stärke doch das soziale Miteinander. Anlass für Adrians Vorstoß sind jüngste Beschlüsse der Bundesregierung, die längere Sonntagsöffnungen vorrangig für Backstuben, Konditoreien und Bibliotheken plant. Die Handelsverbände verlangen jedoch umfassendere Reformen. Allerdings gehört zum Sonntagsschutz nicht nur ein einfaches Gesetz: Der relevante Passus steht im Grundgesetz (Artikel 140), übernommen aus der Weimarer Zeit. Eine Änderung braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat – kein leichtes Unterfangen.
Peter Adrian, Präsident des DIHK, fordert infolge veralteter Regelungen zur Sonntagsöffnung eine grundsätzliche Anpassung der deutschen Verfassung. Die Rechtssituation für verkaufsoffene Sonntage ist seit Jahren wegen diverser Gerichtsurteile unsicher, und das Online-Shopping hat den Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten verstärkt. Kritisch angemerkt wird von Gewerkschaften und Kirchen, dass der gesellschaftliche Wert des arbeitsfreien Sonntags nicht unterschätzt werden darf – hier bestehen große gesellschaftliche Spannungen zwischen Verbraucherinteressen, Arbeitnehmerschutz und traditionellen Werten. Laut jüngsten Medienberichten (Stand Juni 2024) diskutiert die Bundesregierung eine gezielte Ausweitung für bestimmte Branchen, doch sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite sind gespalten. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien oder den Niederlanden gibt es bereits ein breiteres Spektrum an Sonntagsöffnungen, wobei die Umsetzung oft an lokale Besonderheiten gekoppelt bleibt.