Der Mord-Paragraf im Strafgesetzbuch soll laut Justizministerin Hubig eine Überarbeitung bekommen. Damit will sie erreichen, dass Morde aus frauenfeindlichen Motiven – also dann, wenn jemand getötet wird, weil sie eine Frau ist – klar als Mord gelten. Im Gespräch mit der 'Bild am Sonntag' erläuterte Hubig: "Wir setzen ein deutliches Zeichen. Wer eine Frau aus diesem Motiv tötet, der muss damit rechnen, als Mörder verurteilt zu werden, sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen." Zwar gibt es bereits im Gesetz Möglichkeiten, Mord aus Besitzdenken zu bestrafen. Doch die Praxis sieht manchmal anders aus. Oft wird argumentiert, Eifersucht oder ein 'Ragezustand' habe das Strafmaß beeinflusst, sodass es bloß beim Urteil Totschlag bleibt – und der Täter früher wieder auf freiem Fuß ist. Hubig will diesen Spielraum beseitigen. Durch eine Änderung des Gesetzes sollen diese Taten künftig klarer geahndet werden – mit der Folge, dass das Strafmaß bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. Bei Totschlag wären es hingegen meist nur zehn bis zwölf Jahre – spätestens danach wäre Schluss. Das findet die Ministerin nicht tragbar.
Justizministerin Stefanie Hubig setzt sich für eine verschärfte Gesetzgebung bei sogenannten Femiziden ein, um sicherzustellen, dass die Tötung von Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven künftig ausdrücklich als Mord gewertet wird. Das Ziel ist, Lücken in der Rechtsprechung zu schließen, in denen Täter bisher mit geringeren Strafen davonkommen konnten, wenn sie auf Eifersucht oder Affekt plädierten. In anderen Ländern wie Spanien oder Italien gibt es bereits gesonderte Regelungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, und auch der Europarat fordert von den Mitgliedstaaten, Femizide massiv zu bekämpfen. Bundesweit wird über die Notwendigkeit diskutiert, den Begriff 'Femizid' zu definieren und das gesellschaftliche Problembewusstsein dafür zu schärfen; laut Zahlen des Bundeskriminalamts sind jährlich hunderte Frauen Opfer tödlicher Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. Kritiker merken jedoch an, dass rechtliche Änderungen zwar wichtig sind, aber auch Prävention und der Ausbau von Schutzmöglichkeiten für Betroffene ebenso benötigt werden.