Schluss mit dem Zahlendschungel?!
Kaum zu glauben, aber ausgerechnet von der Politik kommt nun die Initiative, die notorisch verstopften Aktenordner in deutschen Arztpraxen wieder dünner zu machen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) setzt sich dafür ein, Ärzte und andere Gesundheitsprofis von überflüssigem Papierkrieg und ständigen Prüfungen zu erlösen – mit dem sogenannten HiB-Gesetz. Plan: Mehr Durchblick, weniger Kontrolle für Ärzte
Dieser Gesetzentwurf hat es durchaus in sich: Auf einen Schlag könnten ab 2030 rund 101 Millionen Euro pro Jahr an bürokratischem Mehraufwand verschwinden, so steht’s jedenfalls im Entwurf. Die berühmten Wirtschaftlichkeitsprüfungen – also das ständige Überprüfen, ob Ärzte auch korrekt und nicht zu „großzügig“ abrechnen – sollen künftig eher die Ausnahme als die Regel sein. Eine Grenze von 300 Euro wäre das neue Maß für „Bagatellen“; damit könnten satte 70 Prozent der bisherigen Prüfprozesse einfach wegfallen.
Psychotherapie und Bürokratie: Geht auch einfacher?
Ein kleiner, aber beachtlicher Nebensatz betrifft die Psychotherapeuten: Künftig dürfte man für Kurzzeittherapien z.B. alle 24 Stunden auf einen Rutsch genehmigen – Schluss mit dem ständigen Nachhaken bei Kassen! Bisher ging das nur stufenweise.
Stärkerer Rahmen für Hilfsmittel – weniger Hickhack
Viel Papier entsteht auch rund um Hilfsmittel – also Hörgeräte, Prothesen usw. Hier sollen der GKV-Spitzenverband zusammen mit den Fachverbänden feste Rahmenverträge basteln, die einmal Ordnung schaffen. Einheitliche Dokumentationspflichten, klarer geregelte Abrechnungen: Das alles soll der Branche pro Jahr über 82 Millionen Euro sparen. Und der Antrag auf ein Hörgerät? Den gäb's dann meist schon vorab-okay von der Kasse, nicht erst nach x-fachem Hin und Her. Könnte funktionieren, muss sich aber erstmal in der Praxis beweisen.
Lange Zielgerade, viele Unsicherheiten
Das HiB-Gesetz – quasi das Reform-Zwilling zur Pflegereform – will Verwaltungsprozesse in Praxen, bei Kassen und Hilfsmittel-Anbietern auf links drehen. Klingt nach gewaltigem Aufatmen, oder? Ein kleiner Dämpfer: Bis die versprochenen 101 Millionen Euro pro Jahr eingespart sind, dauert’s. Denn bevor dann bis 2030 auf 182 Millionen Euro jährlich hochgestuft wird, müssen erstmal alle Akteure an einem Strang ziehen. Ohne Streit, Umwege oder neue Fallen im Kleingedruckten? Das bleibt abzuwarten.
Zusammengefasst: Weniger Kontrolle, mehr Handlungsfreiheit
Das HiB-Gesetz zielt darauf ab, Gesundheitsdienstleister, vor allem Ärztinnen und Ärzte, von strengen Prüfungen und bürokratischen Hürden zu erlösen. Besonders die Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird von Verbänden befürwortet, wie etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont, da dies Praxen den Rücken freihalten könnte.
Widerstand und Bedenken bleiben
Allerdings melden sich auch warnende Stimmen: Nicht alle fürchten weniger Kontrolle, sondern eher die Gefahr, dass neue Regelungen an anderer Stelle die Abläufe erschweren könnten. Verschiedene Medien (z. B. Süddeutsche, Spiegel, Zeit) berichten, dass Verbände und Kassen genau darauf achten werden, wie die vereinfachten Abläufe tatsächlich im Praxisalltag wirken – und nicht etwa zu Lücken oder Missbrauchsmöglichkeiten führen.
Aktuelle Entwicklungen: Digitalisierungsdruck und Praxiserfahrungen
Jüngste Artikel zeigen zudem, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiterhin schleppend vorangeht; selbst geplante Entbürokratisierungsmaßnahmen werden durch langwierige IT-Umstellungen gebremst. Der geplante Bürokratieabbau trifft auf die Realität technischer Überforderung, fehlender Ressourcen und nicht eindeutiger Rollenverteilung – was wiederum das eigentliche Ziel, medizinisches Personal zu entlasten, aktuell in Frage stellt.