Rente nach der Scheidung: Das unsichtbare Kürzungs-Drama nach dem Tod des Expartners

Nürnberg – Auch nach dem Tod des geschiedenen Partners bleibt die Rentenkürzung bestehen – ein Umstand, den kaum jemand auf dem Radar hat.

heute 09:05 Uhr | 1 mal gelesen

Es ist fast schon eine Ironie des Alltags: Der vermeintlich faire Versorgungsausgleich, der während der Ehe gelebt wird und im Scheidungsfall fürs Gleichgewicht sorgen soll, kann sich später als völlig aus der Zeit gefallenes Konstrukt entpuppen. Was viele nicht wissen: Wenn der Expartner stirbt, an den man einen Teil seiner eigenen Rente quasi verschenkt hat, wird die monatliche Kürzung meist schlicht weiter abgezogen. Keine automatische Anpassung, kein Innehalten. Eigentlich war die Idee ja nachvollziehbar – nicht selten hat einer in der Ehe mehr zurückgesteckt, Kinder betreut, darauf vertraut, dass im Alter geteilt wird. Doch dass Ex-PartnerInnen auch dann noch zahlen, wenn auf der anderen Seite niemand mehr profitiert, entzieht sich jeder Gerechtigkeitslogik. Das Bittere: Oft erfahren Betroffene gar nichts vom Tod des Expartners. Der Staat behält weiter ein, was längst niemandem mehr zugutekommt. Die offizielle Debatte zur Witwenrente der Bundesregierung blendet das Thema geschiedener Menschen elegant aus. ISUV, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, warnt genau davor. Denn während Hinterbliebene diskutiert werden, verstauben die strukturellen Schieflagen im Rücken des Paragraphenwerks weiter. Ein Kernproblem ist die sogenannte 36-Monats-Regelung – sprich: Stirbt der oder die Ex früh, gibt es Chancen auf Rückzahlung, aber nur dann, wenn man selbst aktiv wird. Und auch nur, solange der/die Verstorbene nicht länger als drei Jahre die übertragenen Rentenpunkte bezogen hat. Für viele schlicht ein blinder Fleck – vor allem, weil niemand verpflichtet ist, den anderen über einen Todesfall zu informieren. Wer vom eigenen Schicksal ausgeschlossen bleibt, zahlt de facto ewig. Erfahrungen aus dem ISUV-Netzwerk zeigen, wie surreal das teils wird. Da berichtet jemand, er habe als Vielarbeiter um die Jahrtausendwende beinahe 18 Rentenpunkte abgegeben, die Exfrau hat längst wieder geheiratet, während er weiterhin auf der Basis seiner alten Zahlungen lebt. Kommt es zum Todesfall, sorgt auch das für kuriose Weichenstellungen: Nicht nur bleibt die Kürzung, auch neue Ehegatten profitieren. Ein anderes Beispiel illustriert, wie unsensibel das System mit späteren Karrieren oder veränderten Lebenswegen umgeht: Selbst wenn die „begünstigte“ Expartnerin nach der Scheidung finanziell bestens aufgestellt ist, wird der Versorgungsausgleich stur weiter abgezogen, ungeachtet der Lebensrealität. Der ISUV fordert klar: Schluss mit pauschalen Regeln, Anpassung an die Gegenwart! Keine Befristungen oder absurde Fristen mehr – die Kürzung sollte ab dem Tod des Expartners enden, und zwar automatisch, rückwirkend. Und überhaupt: Warum gibt es keine verbindliche Information? Die Gesellschaft ist längst weiter als das verstaubte Bild der Einverdienerehe. Der Verband plädiert außerdem dafür, dass spätere Einkommensentwicklungen berücksichtigt werden und niemand nur wegen alter Pauschalen in Altersarmut rutscht. Die Argumentation klingt fast banal, ist aber überfällig: Wer selbst pflegebedürftig wird, muss auf seine eigene Rente zurückgreifen dürfen. ISUV engagiert sich seit fünf Jahrzehnten für realitätsnahe Gesetze. Die Familien und Biografien heute ticken nach anderen Regeln. Und manchmal, ganz ehrlich, fragt man sich, warum das System nicht längst auf den Stand von WhatsApp-Benachrichtigungen und Co. gehoben wurde – zumindest eine einfache Info über den Tod des Expartners wäre ein Anfang. So bleibt es, solange der Gesetzgeber schläft, bei einer absurden Gerechtigkeitslücke – und einer Menge Unsichtbaren, die Monat für Monat für etwas zahlen, das schon niemand mehr bekommt.

Das deutsche Versorgungsausgleichsrecht sieht vor, dass Rentenanwartschaften zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Problematisch bleibt dabei, dass die Rentenkürzung für den Ausgleichenden auch nach dem Tod des Expartners fortbesteht – eine Tatsache, die selten diskutiert wird und viele Betroffene uninformiert trifft. Die ISUV fordert daher eine Reform: die Abschaffung der starren 36-Monats-Regel und die Einführung von Transparenz durch automatische Benachrichtigungen. Ergänzend nimmt die aktuelle rechtliche Diskussion zur Witwenrente die Belange geschiedener Menschen kaum in den Blick, obwohl sie durch den dauerhaften Abzug ihrer Rentenpunkte benachteiligt werden. Neue Medienberichte stellen zudem fest, dass sich die Zahl der Fälle mit Altersarmut unter Geschiedenen erhöht und der Gesetzgeber zunehmend unter Druck gerät, faire und bedürftigkeitsorientiertere Regelungen einzuführen. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zuletzt offen gezeigt, das Verfahren zu prüfen, verweist bisher jedoch auf den hohen administrativen Aufwand. In den letzten Tagen war das Thema in verschiedenen Medien ein Randthema; konkrete Vorschläge für automatische Informationssysteme und flexiblere Nachregelungen wurden aber ins Gespräch gebracht.

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