Justizministerin Constanze Geiert von der CDU will auf der bevorstehenden Justizministerkonferenz einen Antrag einbringen, der die Streichung des Paragrafen 188 – den besonderen Schutz für Amtsträger vor Beleidigungen – vorschlägt. Ihrer Einschätzung nach gibt es keinen Anlass für ein strafrechtliches Privileg für Politiker. Rückblickend habe sich der Paragraf außerdem als wenig wirksam erwiesen – Angriffe auf Mandatsträger seien keineswegs ausgeblieben. Im Antrag fordert Sachsen die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) daher auf, größere Reformen bei den Beleidigungsparagraphen anzustoßen. Alternativ bestünde die Möglichkeit, den Straftatbestand nur auf besonders schwerwiegende Fälle, etwa bei Angriffen auf die Menschenwürde, zu beschränken. Geiert merkt an, dass viele Bürger durch den Passus die Angst hätten, politische Auseinandersetzungen könnten schneller strafbar werden. Allerdings betont sie ausdrücklich, dass schwere Beleidigungen auch in Zukunft strafbar blieben – eben auf Basis des allgemeinen Beleidigungstatbestands. Ziel sei nicht, Politiker schutzlos zu machen, sondern fairen Meinungsaustausch und Rechtssicherheit zu stärken. Sachsen fordert nun, den speziellen Paragrafen 188 zu kippen und auch die allgemeine Beleidigungsnorm (Paragraf 185) klarer zu fassen. Laut Zahlen der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) steigen Anzeigen gegen Politiker rapide: 2022 zählte die ZMI gut 1.400 Fälle, 2023 dann fast 2.600 und 2024 sogar schon über 4.400 gemeldete Verstöße. Dennoch bleibt die Frage, ob das Sonderrecht die richtige Antwort auf diese Entwicklung ist.
Die sächsische Initiative, den speziellen Schutz für Politiker gegen Beleidigungen abzuschaffen, rührt an eine traditionsreiche Debatte: Sollen Amtsträger so wie jeder andere mit Kritik umgehen müssen, oder brauchen sie besonderen Schutz? Für Geiert wiegt das Risiko, die Debatte zu ersticken, offenbar schwerer als die Sorge um Sicherheit. Übrigens: Juristisch ist der Paragraf 188 ohnehin ein Artefakt aus Zeiten, als Behörden und ihre Repräsentanten sakrosankt waren. Aktuell laufen Diskussionen auch auf Bundesebene, wie ein modernes Beleidigungsstrafrecht aussehen könnte, das zwischen Ehrschutz und Meinungsfreiheit wirklich sinnvoll vermittelt. In den letzten Tagen finden sich in den deutschen Medien kontroverse Einschätzungen – während manche ein Ende der Lex Politiker fordern, sehen andere in den gestiegenen Fallzahlen eine Notwendigkeit, das Recht sogar noch zu verschärfen.