Wer beim Verkauf seiner Firma einfach dem Zufall – oder noch schlimmer: alten Strukturen – vertraut, zahlt oft viel mehr Steuern, als nötig wäre. Schon eine Holding-Gründung kann die Abgabe auf Veräußerungsgewinne auf ca. 1,5 Prozent drücken. Klingt wenig? Ist es auch, wenn man bedenkt, wie viel Prozent sonst beim Fiskus landen könnten. Die wichtigsten Fehler in Sachen Steuerfreiheit passieren meistens Jahre, bevor ein Kaufinteressent überhaupt in Sicht ist.
Vergangene Entscheidungen holen einen ein
Wenn es ans Verkaufen geht und plötzlich die Zahlen tanzen, steht die Steueroptimierung häufig viel zu spät auf der Agenda. Das Problem wurzelt in der Entstehungsgeschichte vieler Betriebe: Damals hat die gewählte Rechtsform Sinn gemacht, aber Geschäftsentwicklung und wachsende Gewinne machen Anpassungen nötig – Anpassungen, die viele einfach aufschieben.
Besonders bitter trifft es Unternehmer, die ihre Gesellschaftsanteile privat halten und dann verkaufen. Der Steuersatz kann mächtig reinhauen und ein ordentliches Stück vom Verkaufskuchen abschneiden. Hält jedoch eine Holding die Anteile, kassiert sie den Löwenanteil steuervergünstigt. Das kann sich, zum Beispiel bei Mittelständlern, auf Millionen auswirken.
Timing schlägt Improvisation
Eine Umstrukturierung auf Holding ist kein letzter-Minute-Trick. Wer zu spät daran denkt, den trifft die Sieben-Jahres-Sperrfrist – der Gesetzgeber möchte Steuersparmodelle mit kurzfristiger Wirkung gern ausschließen. Doch auch wenn der Deal schon am Horizont sichtbar wird: Mit jedem Jahr, das zwischen Umstrukturierung und Verkauf liegt, sinkt die Steuerquote. Ganz oder gar nicht gilt also nicht.
Gestaltungsfreiheit? Nur mit Weitblick
Die meisten Unternehmen entwickeln sich rasant weiter – ihre Strukturen leider nicht. Wer erst optimiert, wenn ein Käufer vor der Tür steht, hat den entscheidenden Gestaltungsspielraum oft längst verloren. Auf die möglichen Steuereinsparungen muss man früh setzen – und den Exit als Marathon, nicht als Sprint begreifen.
Expertise aus erster Hand
Michael Schattmann, Jurist und Geschäftsführer bei Schattmann & Partner, kennt die Fallstricke des Ausstiegs aus eigener Beratungserfahrung und plädiert für rechtzeitiges, individuell zugeschnittenes Strukturmanagement. Kontakt: https://www.schattmann-partner.de/
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Der Artikel rät Unternehmern, sich weit vor dem Verkaufsprozess mit ihrer gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Struktur zu befassen. Im Fokus steht eine steueroptimierende Holding-Struktur, mit der der Verkäufer seine Kapitalertragssteuer beim Exit auf ungefähr 1,5 Prozent senken kann. Dabei wird auf die wesentliche Sieben-Jahres-Sperrfrist hingewiesen und klar gemacht, dass frühzeitige Planung strategischer Entscheidungen nötig ist – denn steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten schwinden rapide mit zunehmender Verkaufskonkretisierung. Durch aktuelle Recherche lässt sich ergänzen: Im Juni 2024 ist die Zahl der Unternehmensverkäufe in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, insbesondere getrieben durch die Nachfolgeproblematik im Mittelstand (Quelle: Quelle: DIE ZEIT). Experten sehen neben der Steueroptimierung auch rechtliche und emotionale Aspekte als entscheidend – häufig scheitern Verhandlungen an unrealistischen Preisvorstellungen oder fehlenden Nachfolgern (Quelle: FAZ). Neueste Diskussionen beschäftigen sich zudem mit den Folgewirkungen plötzlicher Steuerrechtsänderungen, sodass Flexibilität und aktuelles Fachwissen zwingend für einen erfolgreichen Exit sind (Quelle: SPIEGEL ONLINE).