Die geplante Pflegereform, genauer die Abschaffung der sogenannten Teilrentenlösung für Menschen, die im Ruhestand Angehörige pflegen, sorgt für Unmut beim Sozialverband VdK. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele bekommt diese Neuregelung einen bitteren Beigeschmack: Sie trifft jene, die sich aufopferungsvoll um ihre Liebsten kümmern, anstatt sich zurückzulehnen – und das, obwohl sie oftmals die Pfeiler unseres Pflegesystems sind.
Begründungen im Widerstreit
Die Bundesregierung verteidigt den Plan ja damit, dass angeblich eine "gesetzgeberische Lücke" bestünde. Allerdings sieht Bentele das Ganze deutlich skeptischer: Seit mehr als zehn Jahren werden diese Extra-Rentenpunkte, übrigens nach Beratung durch die Rentenversicherung, an Pflegende vergeben. Wer betreut, spart dem Staat einen teuren Heimplatz – und soll jetzt zur Kasse gebeten werden? Irgendwie schräg.
Laut Bentele geht es nicht nur ums Prinzip: Satte 150 Millionen Euro pro Jahr möchte die Regierung durch die Reform einsparen – und zwar, indem sie 39.000 betroffenen Rentnern künftig weniger zusichert. Böse mathematische Wahrheit: Wer pflegt, verliert.
VdK will solidarischere Lösungen
Der VdK ruft nach einer grundlegenden Umgestaltung: Die Aufteilung der Pflegeversicherung in privat und gesetzlich müsse weg. Schließlich sind Pflegekosten nicht weniger geworden, und jeder Einzelne könnte betroffen sein – warum also nicht die Finanzierung gerechter gestalten?
Vorgeschlagen wird beispielsweise, die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung an das Niveau der Rentenversicherung zu koppeln. Außerdem fordert der Verband einen eindeutigen Steuerzuschuss für Aufgaben, die die Pflegeversicherung für die gesamte Gesellschaft stemmt: Rentenpunkte für Pflegende, Ausbildungsförderung für Pflegeberufe. Nebenbei bemerkt: Die durch Corona entstandenen Milliardenkosten (5,2 Milliarden!) sieht der VdK beim Bund, nicht bei den Versicherten in der Pflicht.
Was ändern sich 2027 – und für wen?
Bisher gab es einen Trick: Wer nach Erreichen der Altersgrenze noch pflegt und dafür auf winzige Teile seiner eigenen Rente verzichtet, konnte zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Mit dem Jahreswechsel 2027 soll Schluss sein. Die Rentenversicherung zahlt dann nur noch bis zum regulären Rentenbeginn und der üblichen Altersgrenze.
Noch fürchtet der VdK gewissen Nebel: Trifft das nur laufende Fälle, oder gilt das auch für die Zukunft? Außerdem bleibt offen, wie die Übergangsregeln aussehen. Pflegende, die schon Frührente beziehen, sind wohl ausgenommen – sofern der jetzige Gesetzesentwurf so bleibt.
Strukturelle Fragen ungelöst
Im Hintergrund knirscht es ganz grundsätzlich: Wie überhaupt künftig die Pflegeversicherung zu finanzieren ist, ist noch offen. Über Zwischenlösungen wird fleißig diskutiert, während eine spürbare Neugestaltung erst noch ausgerungen werden muss – die Pflegekommission soll es richten. Darunter: Wer trägt welche Last, wie werden "gesamtgesellschaftliche" Aufgaben wie die Renten für Pflegende finanziert, und wie steigen oder fallen Eigenanteile im Heim?
Für die direkt betroffenen Rentner bleibt die Unsicherheit: Vieles hängt davon ab, ob ihre künftigen Rechte ganz oder nur zum Teil gekürzt werden – und welche Schlupflöcher das Gesetz vielleicht doch noch bietet. Fazit: Politische Reform trifft Pflegealltag – die Lösung bleibt komplizierter als gewünscht.