„Wer die Entscheidung über das Heizsystem trifft, sollte auch die Konsequenzen tragen“, betonte Hubig. Ersetzt ein Vermieter in einem Wohnhaus eine alte Öl- oder Gasheizung, greift ab Anfang 2029 die sogenannte 'Biotreppe'. Das klingt ein bisschen wie aus einem Sci-Fi-Roman, bedeutet aber schlicht: Die Beimischung biologischer Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder sogar Wasserstoff steigt in vier Stufen an. In den ersten drei Stufen teilen sich Mieter und Vermieter die Mehrkosten gleichmäßig. Diese Auflage ist nicht nur für ältere, sondern auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gedacht. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Brennstofflieferanten transparent machen, wie viel Biobrennstoff wirklich geliefert wurde. Man will verhindern, dass der vom Vermieter zu bezahlende Anteil kleingerechnet (man könnte fast sagen: weggetrickst) wird. Die CO₂-Kosten und Netzentgelte werden ab 2028 ebenfalls paritätisch verteilt. Auch Mieter von Gewerbeimmobilien sollen durch eine eigene Regelung entlastet werden. Im Parlament wird noch an einer Definition gefeilt, wie der Brennstoffverbrauch zwischen Wohnen und Gewerbe sauber getrennt wird. Für neue Wohnungen, bei deren Bauantragstellung der Stichtag bereits verstrichen ist, gibt's einen Bestandsschutz. 2036 guckt man sich dann an, ob die Regeln etwas taugen. Und ja: Wer in Einfamilienhäusern oder mit Gasetagenheizungen selbst für seine Wärme sorgt, bekommt einen Erstattungsanspruch – der Vermieter springt also mit ein. Offen ist noch, wie man mit günstigen Altbauten ohne Modernisierung umgeht: Auch dazu soll es noch eine soziale Härtefallregel geben – irgendwann jedenfalls.
Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (umgangssprachlich das 'Heizungsgesetz') steht dafür, Mieter künftig durch eine sogenannte Kostenbremse zu schützen, indem Vermieter bei bestimmten Heizsystemen verpflichtet werden, einen erheblichen Anteil der laufenden Heizkosten zu tragen – dies umfasst insbesondere Netzentgelte, CO₂-Abgaben sowie die Kosten für biogene Brennstoffe. Die schrittweise Einführung einer 'Biotreppe' zwingt Vermieter ab 2029 immer mehr biogene Komponenten zu verwenden und die daraus resultierenden Zusatzkosten anteilig zu schultern. Über den gesetzlichen Fahrplan hinaus betonen Stimmen aus der Wohn- und Verbraucherpolitik, dass präzise Informationspflichten und eine konsequente Überwachung notwendig sind, damit die Maßnahmen tatsächlich bei den Mietern ankommen – und nicht vor allem Bürokratie und Streit zwischen Eigentümern und Mietern entstehen. Neuere Diskussionen auf bundespolitischer Ebene beschäftigen sich auch mit weiteren sozialen Schutzmechanismen, wie z.B. einer konkreten Härtefallregelung für Menschen mit niedrigen Einkommen sowie der Möglichkeit, Zuschläge über Sozialleistungen abzudecken. Einzelne Landesregierungen fordern zudem, die Förderung und Umstrukturierung bei Heizungen praxisnäher zu gestalten und langfristige Investitionen in Mietbestand stärker zu berücksichtigen. Quellen etwa von TAZ, FAZ oder der ZEIT verweisen darauf, dass hinter den Kulissen der politische Druck wächst, rasch praktikable Lösungen zu finden, damit keine soziale Schieflage entsteht.