Voigt mahnt Mitspracherecht der Länder bei Reformen an

Vor Beginn der Beratungen der Ministerpräsident:innen mit dem Kanzler betont Thüringens Regierungschef Mario Voigt (CDU), dass der Bund bei Reformprozessen nicht im Alleingang voranschreiten darf.

heute 15:41 Uhr | 5 mal gelesen

„Die Länder dürfen nicht an den Rand gedrängt werden“, gab Voigt dem 'Focus' zu Protokoll. Aus seiner Sicht stecken die Länder allzu oft zwischen den Stühlen: Der Bund legt die Regeln fest, die Kommunen müssen sie durchsetzen und wiederum zahlen die Länder meist die Zeche. Das ist auf Dauer, so Voigt, schlicht nicht tragfähig. Er fordert, dass Reformvorschläge zunächst komplett ausgearbeitet werden sollten. Erst dann, und das sei entscheidend, müssten die Länder an einen Tisch geholt werden. Die aktuelle Situation sieht er kritisch: Die Einbindung der Länder sei aktuell unzureichend. Ob der Kanzler aus dem Bremsmanöver der Länder – konkret aus dem Stopp der Entlastungsprämie – etwas gelernt hat? Voigt meint, alle Seiten hätten aus dieser Episode ihre Schlüsse gezogen. Ach, und ganz ehrlich: Wer kann schon Reformen durchpeitschen, wenn ein Teil der Beteiligten sich übergangen fühlt?

Mario Voigt richtet einen Appell an die Bundesregierung: Reformen sollten nicht über die Köpfe der Länder hinweg beschlossen werden. Er beklagt die strukturelle Schieflage, in der Länder und Kommunen Vorgaben vom Bund kostenintensiv umsetzen müssen – auf Dauer könne das so nicht weitergehen. Zudem wünscht Voigt, dass die Länder erst dann eingebunden werden, wenn alle Reformideen final sind, was aktuell oft nicht geschieht. Neuere Entwicklungen zeigen, dass auch andere Ländervertreter auf eine engere Kooperation mit dem Bund drängen, um tragfähige Lösungen beispielsweise in der Finanz- und Bildungspolitik zu ermöglichen. Die Debatten rund um die Ministerpräsidentenkonferenz werden derzeit von Fragen der Infrastruktur, Migrationspolitik und Bundesfinanzen dominiert. Erst gestern spitzte sich dabei die Diskussion über Kompetenzen und Zuständigkeiten weiter zu, während mehrere Bundesländer Vorschläge für verbindlichere Abstimmungsverfahren einbrachten.

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