AfD erwägt Klage gegen CDU-Broschüre

Nachdem die CDU eine kritische Informationsbroschüre zur AfD veröffentlicht hat, denkt die AfD über rechtliche Schritte nach.

heute 14:59 Uhr | 4 mal gelesen

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister und Teil des AfD-Bundesvorstands, hat laut T-Online bestätigt, dass die Partei prüft, juristisch gegen eine CDU-Broschüre vorzugehen. Er bezeichnete das CDU-Heft als Verzweiflungstat, weil die Union politisch nicht mithalten könne. Die betreffende Broschüre trägt den Titel 'Abstieg für Deutschland. Keine Alternative' und erscheint im CDU-Shop kostenlos, gleich im 25er-Pack. Untertitel und Inhalt sind scharf gegen die AfD gerichtet: Die Partei wird darin als 'demokratiefeindlich, antisemitisch, völkisch' etikettiert. Laut Berichterstattung, zunächst von der 'Neuen Zürcher Zeitung' angestoßen, wird der AfD vorgeworfen, sie strebe einen Einparteienstaat ähnlich wie in historischen Diktaturen an. Ebenso stehen drastische Behauptungen über Antisemitismus und das Bekenntnis zu Deportationen im Raum – der Begriff 'Remigration' wird als Schlüsselwort genannt. Die Broschüre liegt zudem ganz klassisch in der CDU-Parteizentrale aus – offenbar ist ihr Zweck, potentielle Wähler zu warnen oder abzuschrecken. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte? Schwer einzuschätzen – Parteien streiten oft hart an der Grenze zur Justiziabilität.

Die CDU geht mit einer Broschüre öffentlich und scharf auf Konfrontation zur AfD, wirft ihr unter anderem autoritäre Bestrebungen und Rassismus vor. Die AfD reagiert darauf mit der Ankündigung, juristisch gegen die mutmaßlichen Falschaussagen oder Verleumdungen vorzugehen. Der politische Diskurs verschärft sich damit weiter – und auch die Frage, wie weit Parteien einander öffentlich attackieren dürfen, rückt in den Fokus. In aktuellen Medienberichten wurde mehrfach hervorgehoben, dass ähnliche Parteienstreitigkeiten oft an rechtliche Grenzen stoßen, bisher aber selten zu eindeutigen Ergebnissen geführt haben; entscheidend dürfte sein, wie klar die Broschüre zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung trennt.

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