AfD-Verbot: Di Fabio sieht Russlandverbindungen als Prüfstein

Für Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio könnten mögliche Kontakte der AfD nach Russland in einem Verbotsverfahren durchaus schwer wiegen. Gleichzeitig äußert er Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen und politischen Konsequenzen eines möglichen Partei-Verbots.

heute 09:17 Uhr | 2 mal gelesen

Udo Di Fabio, vormals Mitglied des Bundesverfassungsgerichts, lässt wenig Zweifel daran, dass die mutmaßlichen Kontakte der AfD zu Russland bei einem Parteiverbotsverfahren eine Rolle spielen sollten. Schon die Sympathien für autoritär geführte Staaten wie Russland seien offensichtlich – mit welchem Kalkül auch immer, so Di Fabio im Gespräch mit dem Tagesspiegel.

Russlandkontakte unter verfassungsrechtlicher Lupe

Die nach außen zu beobachtende Nähe der AfD zu Kreml-Positionen wirft laut Di Fabio Fragen auf: Ist das nur Provokation, Kalkül oder steckt ein strategisches Ziel dahinter? Für das Gericht könnte die außenpolitische Verwobenheit der Partei zur Frage werden, ob damit die Bundesrepublik strategisch gefährdet wird – also mehr als nur ein Randaspekt, sondern ein Baustein der verfassungsrechtlichen Abwägung.

Stimmenstärke schützt nicht vor Prüfung

Bemerkenswerterweise sieht Di Fabio die jüngsten Wahlerfolge der AfD nicht als Hinderungsgrund, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Erst wenn die Partei derart dominiert, dass sie die Parlamentsmehrheit hält, sei der Zug wohl abgefahren – weil dann niemand mehr da wäre, der ein Verbot beantragen könnte. Bis dahin sieht Di Fabio genügend Handlungsspielraum, mahnt aber: Es geht nicht nur ums juristische Ob, sondern auch ums Danach.

Ungewisse Folgen: Wer regiert nach einem Verbot?

Besonderen Sprengstoff birgt für Di Fabio die Frage, wie das politische System reagieren müsste, wenn das Bundesverfassungsgericht die stärkste Oppositionspartei verbietet. Wahlen neu aufrollen? Sitze neu verteilen? Von der harten juristischen Logik sieht der Verfassungsrechtler jedenfalls praktische Stolpersteine, an denen sich die Republik die Knie aufschlagen könnte.

Udo Di Fabio, ehemaliger Verfassungsrichter, sieht in den mutmaßlichen Russlandkontakten der AfD ein mögliches Argument in einem Parteiverbotsverfahren. Er betont jedoch die verfassungsrechtlichen Risiken und politischen Unwägbarkeiten eines solchen Schritts: Ein Partei-Verbotsverfahren könne die Demokratie schwächen, gerade wenn es am Ende erfolglos bleibt oder die Partei zur stärksten Kraft wird. In den vergangenen Tagen berichten mehrere Leitmedien, dass die AfD aktuell unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, wobei Kontakte zu russischen Akteuren auffallen und teils strafrechtlich geprüft werden – Fragmente davon findet man etwa bei Quelle: DER SPIEGEL. Zusätzlich äußern aktuelle Kommentare Zweifel an der politischen Wirksamkeit und an der demokratischen Sinnhaftigkeit eines Verbotes, nicht zuletzt wegen möglicher Opfer-Narrative: Auch die Quelle: DIE ZEIT und Quelle: FAZ diskutieren diese Problematik aus unterschiedlichen Perspektiven. Neue Entwicklungen zeigen außerdem, dass sich durch weitere Enthüllungen und laufende Ermittlungen der politische Druck auf die AfD und mögliche Verbotsinitiativen zuspitzt, wie Quelle: taz.de meldet.

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