Bas plant Arbeitszeitflexibilisierung nur mit Tarifbindung

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Umstellung von täglicher auf wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung ausschließlich über Tarifverträge ermöglichen.

heute 11:34 Uhr | 3 mal gelesen

Laut einem Referentenentwurf, über den Politico berichtet hat, sieht Bas vor, dass zukünftig wöchentliche statt tägliche Arbeitszeitobergrenzen gelten dürfen – allerdings ausschließlich, wenn dies in Tarifverträgen geregelt ist. Wörtlich heißt es: "Tarifvertragsparteien und – unter bestimmten Bedingungen – die Betriebsparteien können eine Wochenarbeitszeit anstelle der täglichen Maximalarbeitszeit vorsehen." Damit wäre es Unternehmen, die tarifgebunden sind, möglich, flexibler auf Arbeitszeitwünsche und Produktionsspitzen zu reagieren – vorausgesetzt, Arbeitnehmerschutzvorgaben werden eingehalten. Die Idee geht auf Pläne aus dem Koalitionsvertrag zurück, wurde aber bereits vonseiten der Gewerkschaften deutlich kritisiert, da sie den Acht-Stunden-Tag gefährdet sehen. Ein eigens eingesetzter Sozialpartner-Dialog von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik lieferte kein verwertbares Ergebnis. Im Entwurf werden zudem strengere Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung vorgeschlagen, um die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesarbeitsgerichts umzusetzen. Arbeitgeber sollen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit schon am Tag der Leistung elektronisch dokumentieren müssen. Vertrauensarbeitszeit bleibt dabei grundsätzlich erhalten. Für Sonntags- und Feiertagsarbeit sieht der Gesetzentwurf Lockerungen vor: In Bäckereien dürfen Beschäftigte bis zu fünf Stunden in der Produktion und bis zu drei Stunden beim Ausliefern arbeiten. In öffentlichen Bibliotheken soll an Sonn- und Feiertagen sogar eine bis zu sechs Stunden lange Schicht möglich werden – Aspekte, die vermutlich insbesondere dem gesellschaftlichen Wandel hin zu flexibleren Zeitmodellen Rechnung tragen.

Im Kern geht es darum, dass Arbeitsministerin Bas die Flexibilisierung der Arbeitszeit gesetzlich nur dann zulassen will, wenn Tarifverträge diese ermöglichen – ein klassischer Kompromiss zwischen dem Bedürfnis nach Flexibilität auf Arbeitgeberseite und dem Wunsch nach Schutz auf Gewerkschaftsseite. Kritiker:innen – vor allem aus Gewerkschaften – warnen, dass damit den Arbeitnehmenden mehr Belastung droht und das Prinzip des Acht-Stunden-Tags erodiert. Unterstützer:innen argumentieren, dass es insbesondere für Branchen mit saisonalen Auslastungsspitzen mehr Spielraum eröffnen würde, sofern die Gesundheit und Mitbestimmung ausreichend gesichert sind. Aktuelle Berichte aus anderen Medien zeigen, dass das Thema Arbeitszeitflexibilisierung nach wie vor höchst umstritten ist: Während Arbeitgeberverbände einen Modernisierungsschub sehen, befürchten Gewerkschaften eine weitere Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten. Die Pflicht zur lückenlosen und elektronischen Arbeitszeiterfassung, wie sie Bas vorsieht, stößt in Teilen der Wirtschaft auf Skepsis aufgrund des Mehraufwands – wird aber im Lichte rechtlicher Vorgaben sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene unumgänglich. Diese Entwicklungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem der Arbeitsmarkt ohnehin von starker Dynamik und wachsender Nachfrage nach flexiblen Arbeitsmodellen geprägt ist.

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