Digitalisierung der Zwangsvollstreckung – Zwischenstopp oder Wendepunkt?

Berlin – Am 19. März diskutiert der Bundestag erneut das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die Entwicklungen, betont aber: Ohne ein zentrales digitales Titelregister bleibt das Reformprojekt im Halbfeld stecken. Präsidentin Anke Blietz-Weidmann warnt vor der Dauerkrise zwischen wachsendem bürokratischem Aufwand und modernen Anforderungen.

heute 15:53 Uhr | 2 mal gelesen

Forderungsmanagement in einer sich digitalisierenden Geschäftswelt – schönes Ideal, wenn die Realität nicht so sperrig wäre. Die geplante Abschaffung der 5.000-Euro-Grenze für vereinfachte Vollstreckungswege und die elektronische Übersendung von Vollstreckungstiteln gehen zwar in die richtige Richtung. Doch das eigentliche Dilemma: In den Amtsstuben mahlen – oder besser: schleifen – die Mühlen weiter im Schneckentempo. Wer heute mit Gerichten zu tun hat, bekommt Post, die Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen, manchmal gar Jahren, verheißt. Und das kostet. Gebühren steigen, Forderungswerte sinken, das Paradoxon ist perfekt. Blietz-Weidmann sagt es so: "Die Rechnung geht in keiner Richtung mehr auf. Wie sollten Inkassodienstleister die steigenden Kosten abfedern?" Und der Alltag bleibt davon absurd belastet. Es ist, als hätte man das Fahrrad digital aufgerüstet, aber das Radfahren im Keller verordnet: Das deutsche Mahnwesen bleibt im Kern ein analoger Koloss. Während Inkassodienstleister längst massenhaft ähnliche Fälle digital abwickeln, müssen sie immer noch Papier durch Amtsgänge schleusen. In den Archiven lagern Vollstreckungstitel stapelweise, als würden sie auf das nächste Fußballspiel warten. Ein aktueller Erfahrungsbericht: Titelumschreibungen im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen dauern mitunter Jahre – also länger als manche Produkte auf dem Markt bleiben. Arbeitszeit? Gebunden. Verjährungsfristen? Laufen davon. Lösungsansatz? Bisher Fehlanzeige, und das – seien wir ehrlich – auf dem Rücken von Unternehmen und schlussendlich Verbrauchern. Bei Fusionen geht es bis in den fünfstelligen Bereich bei den Umschreibanträgen. Kleines Rechenbeispiel gefällig? Was heute in Monaten erledigt sein müsste, zieht sich wie Familienfilme vor Mitternacht. Blietz-Weidmann ist da ziemlich deutlich: "Wer hier nicht handelt, macht die Justiz zum Kostenfaktor für jedes Unternehmen.” Sie fordert ein zentrales Vollstreckungsregister, unterstützt durch automatisierte Routinen und KI-Lösungen. Es braucht politischen Willen; hier versandet sonst alles im Verwaltungsstaub. Was Viele vergessen: Die Zeche zahlen letztlich die Verbraucher. Noch wird diskutiert, wie der Verbraucherschutz gestärkt werden kann – tatsächlich verteuert das analoge System Waren und Dienstleistungen. Gerade bei Mini-Forderungen, beispielsweise im Handy- oder Streamingbereich, sprengen die Gerichtskosten häufig den eigentlichen Forderungsbetrag. Einige Anbieter lassen kleine Forderungen schlicht liegen oder ziehen Mindestgrenzen hoch. Unweigerliche Folge: Die Kosten werden auf die breite Masse umgeschlagen. Über fünf Millionen Mahnbescheide jährlich sind ein Indiz für den Reformstau. Obwohl das Antragsverfahren inzwischen digital ist: Am Ende wird doch wieder Papier produziert, eingelesen, und so entsteht ein kurioser Medienbruch. Effizienz sieht anders aus. Der BDIU stellt deshalb zwei entscheidende Weichen: Bis spätestens 2028 müsse ein bundesweites, elektronisches Register für Titel eingerichtet werden – der E-Justice-Rat hat das Prinzip bereits befürwortet, das Justizministerium ein Grobkonzept erstellt. Nun fehlt das klare Startsignal der Politik. Die zweite Forderung: Finanzen sichern. Der "Pakt für den Rechtsstaat 2027-2029" plant stolze 450 Millionen Euro, aber die digitale Gerichtsinfrastruktur gehört zwingend mit ins Boot. Schnittstellen? MÜSSEN verbindlich digital sein, sonst bleibt alles halbgar. Sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden, beginnt der Endspurt: Die Einführung der zentralen Titeldatenbank wäre dann das dringend benötigte Scharnier. Der BDIU signalisiert Gesprächsbereitschaft. Fertig sind wir deswegen aber keineswegs.

Die angestrebte Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Deutschland stößt nach wie vor auf massive strukturelle Hürden, darunter analoge Prozesse in der Justiz und langwierige Bearbeitungszeiten. Der BDIU fordert deshalb die Umsetzung eines zentralen, bundesweiten digitalen Titelregisters bis 2028, flankiert durch eine gesicherte Finanzierung der Justizinfrastruktur und den verbindlichen Einsatz moderner Schnittstellen und Datenaustauschformate. Aktuell gewinnen die Themen der künstlichen Intelligenz und Automatisierung bei gerichtlichen Verfahren weiter an Bedeutung, wie diverse Medienberichte zeigen: So wird etwa auf t3n.de betont, dass der Rechtsbereich allgemein hinter andern Sektoren in Sachen Digitalisierung zurückbleibt, während mehrere Quellen (ZEIT, FAZ, Spiegel) auf die Bedeutung der gerichtlichen Modernisierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hinweisen. Zusätzlich wurde in der letzten Legislaturwoche erneut deutlich, dass die langsame Transformation im Justizsystem potenziell gesamtwirtschaftliche Risiken birgt, da Unternehmen und Verbraucher unnötige Kosten mittragen müssen.

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