Tja, manchmal hat man das Gefühl, Gesetzgeber und Realität leben in Parallelwelten – gerade hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Bedenken angemeldet: Das brandneue Gebäudemodernisierungsgesetz, über das gerade im Bundestag gestritten wird, könnte prompt im Grundgesetz hängen bleiben. Das Gutachten, über welches der "Spiegel" zuerst berichtet hat, schätzt die Chancen auf einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht als „eher zweifelhaft“ ein. Sollte sich das bewahrheiten, hätte Katherina Reiche (CDU), Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, einen zentralen Pfeiler ihres Politikversprechens verloren – ausgerechnet jenes Gesetz, das das umstrittene "Heizungsgesetz" von Robert Habeck ersetzen und die Union im Wahlkampf gestärkt hätte. Doch der Teufel liegt im Detail: Laut den Experten könnte das GModG paradoxerweise den CO₂-Ausstoß sogar steigern und dabei die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ignorieren. Im wegweisenden Urteil von 2021 hatten die Richter in Karlsruhe klargestellt, dass nachfolgende Generationen nicht über Gebühr mit den Folgen lascher Klimapolitik belastet werden dürfen – eine Bürde, die das neue Gesetz nach Einschätzung der Juristen aber tatsächlich verschiebt. Das klingt brisant (oder zynisch?), denn verfassungsrechtlich sei das alles andere als tragfähig. Und als wäre das nicht schon ungemütlich genug, sieht ein weiteres Gutachten zusätzlich Konflikte mit Europarecht. Es stehe in Zweifel, ob die Bundesregierung etwa das EU-Ziel, bis 2040 beim Heizen aus fossilen Brennstoffen auszusteigen, wirklich ernst nimmt. Im Gegenteil: Nach Plänen des neuen Gesetzes könnten Verbraucher auch in 16 Jahren neue Gas- und Ölheizungen mit einem nicht unerheblichen Anteil fossiler Energie betreiben. Die Frage, wie das in Einklang gebracht werden soll, ließ das Wirtschaftsministerium offen. Vielleicht weiß das ja noch nicht einmal die Ministerin selbst? Gerade deshalb bleibt sicher: Die Diskussion ist alles andere als abgeschlossen.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gerät ins Kreuzfeuer der Kritik: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußerte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da der Klimaschutz auf künftige Generationen abgewälzt werden könnte – ein Verstoß gegen das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021. Zusätzlich steht das Gesetz im Konflikt mit europäischen Klimazielen; es erlaubt weiterhin nennenswerte fossile Heizanteile über 2040 hinaus, was der Verpflichtung zu mehr Nachhaltigkeit und Emissionsreduktion widerspricht. Aktuelle weitere Analysen und Stimmen aus Politik und Wissenschaft bestätigen, dass sowohl rechtlich als auch klimapolitisch zahlreiche offene Fragen bestehen: Bundesländer und Verbände fordern mittlerweile Nachbesserungen und einen stärkeren Fokus auf soziale sowie ökologische Folgen, während europäische Institutionen verstärkt auf die deutsche Klimapolitik schauen. Laut neuer Medienberichte (z.B. auf spiegel.de, zeit.de und faz.net) gibt es zudem einen Rückschlag in Brüssel hinsichtlich der europäischen Klimagesetze, was zusätzlichen Druck auf das GModG aufbaut.