Der Bund zahlte aufgrund einer fehlerhaften Berechnungsgrundlage bei Auslandszuschlägen für seine Mitarbeitenden etwa fünf Millionen Euro zu viel aus. Konkret wurde bei der Einstufung von Auslandsdienststellen der Zuschlagsfaktor fälschlich immer nur mit positiven Werten angesetzt, was zu einer Überzahlung an rund einem Drittel der Dienstorte führte – darunter auch Dienstorte in Litauen, wo deutsche Soldaten stationiert sind. Während eine Rückforderung gegenüber den Beschäftigten nicht durchsetzbar scheint, prüft das Auswärtige Amt jetzt Regressforderungen gegen die verantwortliche Firma; laut aktuellen Berichten aus anderen Medien wurde der Fehler in den aktuellen Berechnungen bereits korrigiert. Laut Spiegel war die beauftragte Firma dafür zuständig, anhand einer eigens entwickelten Methode die Zonenstufen je Auslandsdienstposten festzulegen. Diese Methode sollte eigentlich Preisunterschiede zu Berlin, Lebenshaltungskosten, Versorgungs- und Sicherheitslagen und weitere Eigenheiten sorgfältig abbilden – jedoch wurde die Berechnung durch ein Datenbank-Problem verzerrt. Momentan steht der Bund nicht allein mit kritischen Rückfragen da: Auch im Bundestag wächst der Druck, wie das Auswärtige Amt bei der Vergabe solch sensibler Aufgaben an Dritte überhaupt geprüft und gesteuert hat (Quelle: Spiegel / FAZ). Nach aktuellen Medienmeldungen wird die Debatte auch vor dem Hintergrund geführt, dass im Verteidigungs- und Außenbereich zunehmend externe Dienstleister mit Kernaufgaben betraut werden, was Transparenz und Kontrolle erschwert (Quelle: Zeit).