Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf an die anderen Ressorts übermittelt – wie von Insidern gegenüber der Funke-Mediengruppe bestätigt wurde. Was steckt dahinter? Eltern sollen bald nicht mehr auf Surrogate wie das klassische Sparbuch oder die Großeltern angewiesen sein, sondern sogar bis zu 6.840 Euro jährlich zusätzlich für ihre Kinder in die staatlich geförderte Frühstartrente einzahlen können. Besonders interessant: Falls Mütter und Väter selbst kein solches Depot für ihre Sprösslinge eröffnen, „verfällt“ die Förderung nicht – das Geld wird stattdessen von der Bundesbank in einem Sonderfonds am Kapitalmarkt angelegt und wandert später automatisch in ein Altersvorsorgedepot des jungen Erwachsenen.
Wer einen eigenen Vorsorgevertrag für sein Kind will, kann einen privaten Anbieter wählen. Hier gelten aber klare Regeln: Die Kostenquote ist auf ein Prozent gedeckelt, Abschluss- und Vertriebskosten dürfen bis zum 18. Geburtstag keine anfallen. Bis ein Kind volljährig ist, landet der monatliche Zehner vom Staat – sofern das depotführende Unternehmen den Antrag stellt – automatisch im Kapitalstock. Die staatliche Komponente gilt rückwirkend ab Geburtsjahrgang 2020 und startet offiziell 2026. Ab dann wird jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang in das System aufgenommen.
Interessant finde ich persönlich den Ansatz, Kindern diese frühe finanzielle Grundlage zu geben. Altersvorsorge fängt ja nicht erst mit dem ersten Job an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie viele Familien überhaupt die Kraft haben, jährlich mehrere tausend Euro zusätzlich beiseitezulegen – ein klarer Verteilungskonflikt und vielleicht doch wieder ein Bonus für die ohnehin Wohlhabenderen?
Immerhin, steuerlich gibt es Vorteile: Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, staatliche Zahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer, vor dem 65. Lebensjahr kommt das Geld aber praktisch nicht zur Auszahlung. Die Regierung peilt Gesamtausgaben von anfangs 198 Millionen Euro jährlich an, die bis 2030 auf 411 Millionen steigen sollen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden – wie schnell die Umsetzung wirklich geht, bleibt, wie so oft in der Politik, spannend.
Der Gesetzentwurf zur Frühstartrente soll insbesondere die soziale Schieflage in der späteren Altersvorsorge abfedern, da Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern von Anfang an ein Startkapital erhalten können. Neu ist, dass nicht genutzte Förderungen automatisch in ein staatlich verwaltetes Sondervermögen überführt werden, sodass kein Förderanspruch verloren geht. Die Initiative stößt in der Fachwelt zugleich auf Zustimmung (endlich wird Eigenvorsorge von Geburt an mitgedacht) und auf Skepsis, weil fraglich ist, ob einkommensschwache Familien die Aufstockungsmöglichkeiten tatsächlich nutzen können – auch warnen Sozialverbände vor einem zu großen Fokus auf Kapitalmarktprodukte im Rentensystem. Zudem gibt es Kritik daran, dass die Verwaltung und Anlage durch staatliche Stellen zwar Kosten senkt, aber die Rendite auf lange Sicht mit Unsicherheiten verbunden bleiben könnte. Die Entwicklung wird von zahlreichen Medienportalen intensiv begleitet, eine Entscheidung im Bundestag könnte noch vor dem Sommer fallen.