„Wer A sagt, muss nicht zwingend B machen – aber immerhin nachdenken. Und genau diese Denkpause scheint jetzt wirklich eingeleitet“, bemerkte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zur Neufassung des Gesetzes. Sie plädiert für Pragmatismus und Eigenverantwortung, weniger für rigide Vorgaben. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass der Mieterschutz diesmal nicht als nachträglicher Gedanke behandelt werde: Mehr Entscheidungsfreiheit für Wohnungseigentümer, doch die Mieter bleiben nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzen. Soll heißen: Vermieter, die künftig in eine neue fossile Heizung investieren, werden nach den neuen Regeln mit an den laufenden Heizkosten beteiligt – ein Versuch, das Gleichgewicht zwischen Wahlfreiheit und sozialer Verantwortung zu finden. Ein bedeutender Dreh an der Stellschraube: Die Vorschrift, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommen müssen, entfällt. Bedeutet im Klartext: Auch nach 2045 dürfen noch fossile Heizsysteme installiert werden – trotz des erklärten Ziels, bis dahin klimaneutral zu wirtschaften. Ein Spagat, den viele kritisch sehen. So plant Berlin immerhin eine stufenweise ansteigende Biogas- und E-Fuel-Quote, von 10 Prozent (2029) bis zu 60 Prozent im Jahr 2040. Das Fraunhofer-Institut bezifferte die Zusatzkosten für Mieter: Wer 2025 noch auf Gas umstellt statt auf Wärmepumpe, zahlt im Schnitt jeden Monat 55 Euro mehr, 2045 wäre man schon bei 272 Euro Zusatzbelastung. Inzwischen einigte sich die Bundesregierung darauf, dass bei neuen fossilen Heizungen Vermieter rund die Hälfte relevanter Zusatzkosten übernehmen – aber nur bis ein Biogas-Anteil von 30 Prozent erreicht ist. Kritik kommt erwartbar von mehreren Seiten: Umweltschützer sehen die CO2-Ziele akut gefährdet, während Eigentümerverbände monieren, die Kostenregel sei zu einseitig gegen Vermieter gerichtet. Immerhin gibt sich der Mieterbund verhaltener zufrieden, fordert aber Nachbesserungen – denn bei steigendem Biogas-Anteil könnten die Mieter letztlich doch die Zeche zahlen. Es bleibt ein Balanceakt.
Die Reform des Heizungsgesetzes bringt erhebliche Änderungen: Neue fossile Heizungen dürfen auch nach 2045 weiterhin eingebaut werden, die bislang verbindliche Quote für erneuerbare Energien (65 Prozent) entfällt. Stattdessen setzt die Regierung ab 2029 auf eine steigende Biogas- und E-Fuel-Quote, die zusätzliche Kosten für Mieter mit sich bringen können – laut Berechnungen des Fraunhofer-Instituts sind das bis zu 272 Euro pro Monat im Jahr 2045. Eigentümer sollen künftig einen Teil dieser Lasten tragen, jedoch nur bis zu einem bestimmten Anteil an erneuerbaren Kraftstoffen. Kritiker sehen darin einen Rückschritt für den Klimaschutz und monieren, dass Deutschland seine Sektorziel-Vorgaben für den Gebäudebereich zu verfehlen droht. Die politische Debatte über sozialverträgliche und nachhaltige Wärmewende bleibt damit weiterhin hochaktuell – auch angesichts neuer Studien, die die Dringlichkeit für mehr Effizienz und Klimaschutz im Heizungsmarkt unterstreichen. Auf https://www.sueddeutsche.de wird berichtet, dass vor allem die Umsetzung der Kostenbeteiligung im Alltag teils unklar bleibt. Aktuell befasst sich zudem der Bundestag intensiv mit möglichen Nachsteuerungen und einem neuen Förderprogramm für klimafreundliche Heizungen, das Anfang Juli starten könnte.