Karlsruhe: AfD scheitert mit Klage gegen frühere 2G+-Zugangsregel im Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen die seinerzeitige 2G+-Regel im Bundestag abgewiesen – mit klarer Begründung.

heute 11:00 Uhr | 3 mal gelesen

Manchmal werden Gerichtsentscheidungen zu kleinen Momentaufnahmen des Zeitgeistes. In diesem Fall war es das Urteil der Verfassungsrichter aus Karlsruhe, das die Beschwerde der AfD und einiger ihrer Abgeordneten gegen die sogenannte „2G+-Regel“ im Parlament zurückwies. Diese Regel, die während der Hochphase von Corona 2022 den Zugang zu einzelnen Bereichen des Bundestags nur für vollständig Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem Test beziehungsweise Booster öffnete, sah die AfD als Verstoß gegen ihr parlamentarisches Mitwirkungsrecht. Besonders bemängelte sie, dass Abgeordnete für eine wichtige Gedenkstunde am 27. Januar 2022 ausgeschlossen worden seien. Die Richter fanden jedoch deutliche Worte: Angesichts der damaligen Infektionslage und der Verantwortung, gerade ältere und besonders gefährdete Gäste – etwa Holocaust-Überlebende – zu schützen, waren die Maßnahmen angemessen. Sie betonten, dass die Regelung zeitlich begrenzt und bewusst an die „außergewöhnliche pandemische Ausnahmesituation“ gekoppelt worden war. Kurz gesagt, so das Gericht: Die Gesundheit der Anwesenden wiege im Zweifel schwerer als ein temporärer, organisatorisch überwindbarer Zugangsnachteil einzelner Abgeordneter.

Die Ablehnung der AfD-Klage durch das Bundesverfassungsgericht steht exemplarisch für den Balanceakt zwischen parlamentarischer Mitwirkung und Infektionsschutz in Pandemiezeiten. Gerade im Januar 2022, als noch wenig über neue Virusvarianten bekannt war, sorgten sich viele Institutionen um vulnerable Personen und Funktionsfähigkeit – ein Aspekt, den das Gericht betonte. Ergänzend diskutieren Medien aktuell wieder, wie sich Parlamente in zukünftigen Krisen schützen können, etwa durch flexible Arbeitsweisen und digitale Teilhabemöglichkeiten. Hinzu kommt ein generelles Umdenken beim Thema Gesundheitsschutz: Viele sprechen sich inzwischen für dauerhaft bessere Infektionsprävention in öffentlichen Einrichtungen aus. Im Lichte jüngster Entscheidungen wird auch darüber debattiert, wie weit Grundrechtseingriffe zugunsten des Gemeinwohls gehen dürfen – und welches Korrektiv die Justiz dann tatsächlich sein kann.

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