Landkreise drängen auf strengere EU-Vorgaben gegen Sozialleistungsmissbrauch

Im Vorfeld des geplanten Maßnahmenpakets der Bundesregierung pocht Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistags, auf eine EU-weite Nachschärfung: Der Begriff 'Arbeitnehmer' müsse eng gefasst werden, um unerwünschte Einwanderung ins Sozialsystem unattraktiver zu machen.

heute 09:37 Uhr | 4 mal gelesen

Eigentlich ist es ein alter Streit, der sich immer wieder neu entzündet: die Balance zwischen offener Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU und dem Missbrauch von Sozialleistungen. Achim Brötel – kein Mann der lauten Worte, aber mit klarer Haltung – bringt das, was viele auf kommunaler Ebene beschäftigt, direkt auf den Punkt. "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist natürlich etwas, das wir hochhalten sollten, aber zugleich besteht die Gefahr, dass selbst eine marginale Beschäftigung wie etwa ein Minijob den Zugang in unser soziales Netz ermöglicht," lässt er sich in der 'Neuen Osnabrücker Zeitung' zitieren. Es bleibt ein ungutes Gefühl, weil eben nicht jeder, der für ein paar Stunden pro Woche arbeitet, gleich in die Existenzsicherung rutschen sollte. Wer jahrelang Steuern einzahlt, wird vielleicht kaum schlucken, dass manchen bereits ein paar Stunden Beschäftigung reichen, um Leistungen zu erhalten. Brötel fordert: Nur wer wirklich in nennenswertem Umfang arbeitet – sprich: wenn der Job existenzsichernd ist –, solle überhaupt in den Kreis jener fallen, die staatliche Unterstützung aufstockend beanspruchen dürfen. Die Regeln auf europäischer Ebene – sagt er ganz nüchtern – müssten dafür nachgeschärft werden. Natürlich kann man anmerken: Das ist auch eine Einladung zur politischen Debatte, denn zwischen europäischer Offenheit und sozialstaatlicher Verantwortung tun sich immer wieder neue Grauzonen auf.

Die Diskussion um Sozialleistungsmissbrauch im Kontext der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit spitzt sich erneut zu: Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Achim Brötel, hat vor dem Hintergrund des geplanten Aktionsplans der Bundesregierung eine Verschärfung der EU-Regelungen gefordert. Hauptanliegen ist, dass der Arbeitnehmerbegriff präzisiert wird, damit geringfügige Beschäftigungen nicht länger automatisch den Zugang zu aufstockenden Sozialleistungen ermöglichen – ein Kritikpunkt, der auch bei anderen europäischen Nachbarn immer wieder mitschwingt. Nach jüngsten Recherchen wurde festgestellt, dass ähnliche Forderungen derzeit nicht nur in Deutschland auftauchen, sondern beispielsweise auch in Österreich und den Niederlanden diskutiert werden, wobei überall der komplexe Balanceakt zwischen Freizügigkeit und Sozialschutz im Mittelpunkt steht.

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