Louisa Specht-Riemenschneider, Deutschlands oberste Verantwortliche für Datenschutz, schlägt Alarm: Sie sieht im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung erhebliche Gefahren für die Grundrechte. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung kritisierte sie nachdrücklich, dass Geheimdienste künftig Kompetenzen erhalten sollen, die fast schon polizeilichen Befugnissen gleichen. Ihre Befürchtung ist deutlich: 'Das Bundesverfassungsgericht könnte diese Ausweitung für verfassungswidrig erklären.' Besonders brisant sei, dass künftig sowohl der Verfassungsschutz als auch der BND Zugriff auf jegliche Überwachungsinfrastruktur im öffentlichen Raum bekommen würden – auch auf Live-Bilder oder Tonaufnahmen, die in der Grauzone oder sogar illegal erstellt wurden. 'Der Gesetzesentwurf öffnet einem staatlichen Rechtsbruch Tür und Tor', warnt sie eindringlich.
Auch die geplante Erweiterung der Speicherung personenbezogener Daten stößt ihr sauer auf. Es sei nicht hinnehmbar, dass der BND öffentlich zugängliche Daten dauerhaft behalten dürfte, ohne Löschpflicht. 'Aus meiner Sicht klar verfassungswidrig', so Specht-Riemenschneider. Für sie ist das Kernproblem, dass die Wahrung von Freiheit und Sicherheit erneut ins Ungleichgewicht geraten sei. Darüber hinaus kritisiert sie, dass die Aufsicht über die Geheimdienste in eine zeitliche Lücke fällt: Ab Januar verliert ihre Behörde die Kontrollinstanz, während das neue Gremium erst ab 2029 arbeitsfähig ist. Für rund zwei Jahre wären Beschwerden der Bürger somit ins Leere gelaufen. 'Der Rechtsstaat darf keine Pause machen', fordert sie abschließend. Der Punkt ist: Unsicherheit bleibt – für Bürgerrechte und für die Kontrolle der Dienste.
Die geplante Geheimdienstreform der Bundesregierung steht massiv in der Kritik, insbesondere von Louisa Specht-Riemenschneider, der obersten deutschen Datenschützerin. Ihr Hauptvorwurf: Die Reform erweitert die Befugnisse der Nachrichtendienste in einem Maße, das grundlegende Bürgerrechte in Gefahr bringt – etwa durch weitreichende Möglichkeiten der Video- und Audioüberwachung sowie unbefristete Datenspeicherung. Die Sorge um eine zweijährige Kontrolllücke bezüglich Geheimdienste verstärkt die Debatte noch; tatsächlich fordern Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ebenfalls Nachbesserungen sowie eine deutlich stärkere parlamentarische und juristische Kontrolle, während die Bundesregierung die Reform als Reaktion auf neue Bedrohungslagen und die gestiegene Komplexität digitaler Spionage und Angriffe rechtfertigt. Laut einer aktuellen Analyse der Zeit ([https://www.zeit.de](https://www.zeit.de)) weist die Reform eine Tendenz zur Sicherheitsmaximierung zulasten individueller Rechte auf – ein Konflikt, der auch international diskutiert wird, etwa im Licht der zunehmenden Überwachungspraxis westlicher Demokratien. In jüngsten Stellungnahmen betonen Vertreter:innen der Justiz, dass Anpassungen im Gesetz möglich und nötig seien, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.