Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm brachte es gegenüber der 'Welt' auf den Punkt: Wer als extremistisch gefährlich eingestuft und verurteilt wird, solle künftig nicht mehr mit Bewährungsstrafen davonkommen. Besonders brisant: Auch das sogenannte Vorbewährungs-Konzept soll laut Throm Geschichte sein, denn darauf stützte sich offenbar die schnelle Freilassung von Abdul B., dem mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Tiergarten. Throm betont, dass letztlich die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben müsse, auch wenn solche Maßnahmen als Schutzmaßnahme hart wirken.
Interessanterweise verteidigte eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts, dass die Aufhebung des Haftbefehls nach einer Urteilsverkündung keineswegs außergewöhnlich sei. Doch genau darin sieht Throm den Knackpunkt und drängt auf ein Umdenken: Wenn Extremisten und Islamisten nach Verurteilung wieder auf freien Fuß kommen, laufe etwas gehörig schief – darum sei hier mit Gesetzesverschärfungen nachzubessern.
Im Lager der Grünen kommt jedoch Widerspruch auf. Konstantin von Notz, Vizefraktionschef, warnte deutlich vor Schnellschüssen und politisch motivierten Strafrechtsdebatten, solange die exakten Hintergründe nicht sauber geklärt sind. Interessant ist dabei seine Einschätzung: Bereits jetzt gäbe es eine frappierende Lücke zwischen dem Risiko, das die Sicherheitsbehörden sehen, und der oft laschen rechtlichen Bewertung, die zu vorzeitigen Entlassungen führe. Von Notz stellt die entscheidende Frage: Warum lagen Gerichten und Staatsanwaltschaften offenbar nicht alle wichtigen Informationen über die Gefährdung eines Täters wie Abdul B. vor? Falls das der Fall war, sieht er darin ein schwerwiegendes Versäumnis.
Nach dem CSD-Anschlag forciert die Union eine Verschärfung des Strafrechts, wobei speziell auf den Fall Abdul B. verwiesen wird. Die Diskussion dreht sich um die Kluft zwischen den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden und den Entscheidungen von Justiz und Staatsanwaltschaft, darunter die problematische Praxis von Bewährungs- und Vorbewährungsstrafen für Extremisten. Neuere Recherchen zeigen, dass auch in anderen europäischen Ländern nach vergleichbaren Vorfällen über härtere Haftregelungen für Gefährder diskutiert wird; in Frankreich plante die Regierung im Mai 2024 nach einer ähnlichen Attacke ebenfalls, gerichtliche Freilassungen und Meldeauflagen zu reduzieren, während in Spanien der Senat im Juni Maßnahmen beschloss, Sicherheitsdienste enger mit den Gerichten zu verzahnen. In Deutschland gibt es laut 'Spiegel' eine hitzige Debatte über die Rolle der Justiz beim Umgang mit Gefährdern, wobei sowohl juristische als auch sicherheitspolitische Experten vor verschärften Grundrechtseinschränkungen warnen.