Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Milliardenstrafe gegen Google im Wesentlichen bestätigt und damit der Linie der Europäischen Kommission Rückendeckung gegeben. Die Richter unterstrichen, dass Google Herstellern wettbewerbswidrige Vorgaben machte, damit die eigene Suchmaschine und der Browser Chrome auf nahezu jedem Android-Gerät präsent sind – ein klarer Verstoß gegen Wettbewerbsregeln, der auch künftige Verfahren gegen andere Digitalkonzerne beeinflussen dürfte. Obwohl bestimmte Aspekte zur Aufteilung der Werbeeinnahmen juristisch beanstandet wurden, bleibt der Kernpunkt bestehen, dass Marktdominanz durch technische und vertragliche Hürden verteidigt wurde; Experten erwarten, dass das Urteil die laufenden Debatten um Digitalregulierung weiter befeuert. Darüber hinaus diskutieren verschiedene Medien aktuell erneut, wie groß der Einfluss großer Plattform-Konzerne auf digitale Endgeräte und ihre Ökosysteme tatsächlich ist, insbesondere angesichts immer wieder aufflammender Ermittlungen in Sachen Datenschutz und Nutzerauswahl.
02.07.26 09:59 Uhr