Die GdP hält es für sinnvoll, zunächst die im Koalitionsvertrag geplante Überprüfung des Jugendgerichtsgesetzes abzuwarten und aus deren Ergebnissen weitergehende Schritte abzuleiten. Spontane Verschärfungen einzelner Regelungen direkt nach solchen Ereignissen seien selten zielführend, heißt es vom Vorstand. Allerdings erkennt die Polizeigewerkschaft Reformbedarf im Bereich der Gerichtsbarkeit: Verfahren wegen Terror und Extremismus gegen junge Menschen verlangen laut GdP spezielles rechtliches und psychologisches Know-how. Daher schlägt sie vor, bundesweit spezialisierte Jugendkammern an Landgerichten oder sogar eine Verlagerung an Oberlandesgerichte für solche Fälle zu prüfen. Auch beim Terrorismus-Strafrecht sieht die GdP Lücken: Sie fordert die Wiedereinführung der Strafbarkeit für Propaganda zugunsten terroristischer Organisationen und möchte damit bereits ideologischer Aufwiegelung entgegenwirken, bevor diese in konkreten Taten mündet. Einen allgemeinen Zwang zu Fußfesseln oder Präventivhaft etwa für alle sogenannten Gefährder lehnt die GdP ab – entscheidend sei vielmehr ein abgestuftes System, das auf den jeweiligen Einzelfall schaut. Daneben mahnt die Gewerkschaft, den zivilen Charakter der Polizei nicht aus den Augen zu verlieren: Trotz wachsender Sicherheitsanforderungen dürfe keine Militarisierung einsetzen – die Polizei sei und bleibe eine bürgernahe Institution. Um Bedrohungen begegnen zu können, seien aber Investitionen in Ausrüstung, Personal und rechtliche Grundlagen weiterhin unerlässlich.
Die GdP warnt vor reflexhaften Gesetzesverschärfungen nach dem Anschlag auf den CSD und spricht sich dafür aus, die aktuellen Regelungen erst einer umfassenden Analyse zu unterziehen, bevor gehandelt wird. Sie fordert spezialisierte Jugendgerichte bei Terrorverfahren und die Wiedereinführung der Strafbarkeit für Propaganda zugunsten terroristischer Vereinigungen – beides soll Prävention stärken. Aus weiteren aktuellen Artikeln geht hervor, dass die Diskussion um die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit in Deutschland aktuell sehr kontrovers geführt wird; dabei steht besonders der Wunsch nach effektiver Gefahrenabwehr im Mittelpunkt, ohne rechtsstaatliche Grundsätze oder den zivilen Charakter der Polizei zu gefährden.