Wie die 'Welt am Sonntag' meldet, meint Hans-Jürgen Papier, der Gesetzgeber habe noch einen gewissen Spielraum, was strengere Regeln zum Einsatz von Fußfesseln gegen sogenannte Gefährder betrifft – vorausgesetzt, es liegen deutliche Hinweise auf ein erhöhtes Terrorrisiko vor. Für eine Überwachung müsse keine akute Anschlagsbedrohung bestehen, die Maßnahmen müssten jedoch immer verhältnismäßig bleiben. Papier räumt ein, dass die elektronische Überwachung ein massiver Eingriff in die Grundrechte sei, aber letztlich noch weniger gravierend als eine generelle Ausweitung von Präventivhaft, wie sie diskutiert wird. Bei länger anhaltender Präventivhaft sieht Papier verfassungsrechtliche Hürden, vor allem hinsichtlich Dauer und Voraussetzungen; gerade die bayerische Regelung steht beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Für langandauernden Gewahrsam allein zur Vorbeugung von Straftaten fehle aus seiner Sicht die rechtliche Grundlage. Außerdem äußert Papier sich zum Jugendstrafrecht: Für Täter zwischen 18 und 21 Jahren könnte man überlegen, das Erwachsenenstrafrecht als Regelfall bei terroristischen Delikten festzuschreiben – bislang muss individuell geprüft werden, wie weit noch jugendtypisches Verhalten vorliegt. Über diese Änderung könnte künftig politisch und juristisch diskutiert werden.
Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Papier hält eine Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln gegen terrorverdächtige Personen unter bestimmten Bedingungen für vereinbar mit dem Grundgesetz, sofern die Maßnahme verhältnismäßig ausgestaltet ist und keine konkreten Anschlagspläne vorliegen müssen. Fußfesseln greifen zwar stark in die Grundrechte ein, gelten aber laut Papier als weniger gravierender Eingriff im Vergleich zur verlängerten Präventivhaft, für deren generelle Einführung er erhebliche rechtliche Zweifel äußert. Die Debatte über den Umgang mit terroristischen Gefährdern bleibt aktuell – auch mit Blick auf das Jugendstrafrecht, das bei jungen Erwachsenen möglicherweise härter gefasst werden könnte, und angesichts aktueller Gerichtsverfahren zur Frage, wie weit präventive Maßnahmen gehen dürfen. Neuere Presseschauen zeigen, dass die Diskussion über Gefährder und elektronische Überwachung bundesweit an Dynamik gewinnt, und insbesondere die Unterschiede in der Gesetzgebung der Länder und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Fokus stehen.